Domain Auth Code - Anspruch gegen Werbeagentur auf Herausgabe des Auth Codes für die eigene Domain

schach el gaucho fotolia comWas tun, wenn die Werbeagentur sich weigert, den Auth-Code für eine .de-Domain zu erstellen, weil angeblich noch Zahlungsansprüche bestehen?

Viele Unternehmen vertrauen bei der Erstellung ihrer Internetseite oder ihres Online-Shops auf eine Werbeagentur. Oft wird dabei aus Bequemlichkeitsgründen auch gleich die Registrierung einer passenden Domain der Werbeagentur überlassen. Der Grundstein für einen späteren Streit wird dann gelegt, wenn die Werbeagentur die Domain auf sich selbst als Inhaber registriert. Aber auch eine Registrierung auf den Kunden und eine reine Verwaltung der Domain durch die Agentur, können zu Problemen führen, z.B. wenn die Agentur den Auth-Code bei einem geplanten Domaintransfer nicht herausgeben will.

Welche rechtlichen Probleme sich in diesem Zusammenhang stellen und wie man am besten Vorgehen sollte, können Sie in diesem Artikel nachlesen.

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OLG Frankfurt a.M.: Fehlende Unterscheidungskraft bei Firmenname - Zusatz der Top-Level-Domain „.de“ reicht nicht aus

Mit Beschluss vom 13.10.2010 (Az.: 20 W 196/10) hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden, dass ein Firmenname nicht alleine durch die Firmierung „GmbH“ oder den Zusatz „.de“ Unterscheidungskraft besitzt.

Nur der Firmenname selbst, ohne Zusätze, könne bei einem durchschnittlichen Verbraucher eine ausreichende Unterscheidungskraft entfalten.
Im vorliegenden Fall beantragte das klagende Unternehmen die Umfirmierung in den Firmennamen „Outlets.de GmbH".

Die Eintragung wurde abgelehnt.

OLG Hamburg entscheidet über die Verwendung eines fremden Unternehmensnamens sowohl im URL-Pfad als auch im Title-Tag

In seinem Beschluss vom 2.3.2010 - Az.: 5 W 17/10 - hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die unberechtigte Benutzung von fremden Firmennamen im Quelltext einer Website als Titel oder im URL-Pfad der Website markenrechtswidrig ist, sofern kein tatsächlicher Bezug zu dem Firmennamen besteht.

BGH: Domainrecht - Wettbewerbsrecht - Unerlaubte Werbung eines Steuerberaters im Internet - Bestätigung OLG Hamm

bgh_logoIn einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.9.2010 (Az.: StbSt (R) 2/10) hält dieser fest, dass der Betrieb der Domain "steuerberater-suedniedersachsen.de" durch einen Steuerberater zulässig ist und keinen Berufsrechtsverstoß darstellt.

Der BGH sah hierin keine Verletzung geltender Regeln - mit der Begründung, dass die Werbung des Steuerberaters sachlich und nachprüfbar gewesen sei.

Durch diese Entscheidung hat der BGH nun die neuere Rechtsprechung des OLG Hamm bestätigt (Urteil vom 19.06.2008, Az.: 4 U 63/08).

Einführung neuer Top Level Domains (TLD´s) verschoben

icann-logoDie zum 30.Mai 2011 geplante Einführung neuer TLD´s hat sich erneut verzögert. Der Entschluss neu- und unbegrenzt viele TLD´s einzuführen ist beschlossene Sache. Jedoch stellt der Inhalt des Bewerberhandbuchs (TLD Applicant Guidebook), in dem das Zulassungsverfahren im Detail geregelt ist, den Grund der Verzögerung dar.

Aufgrund eines Kommuniqué´s des Regierungsbeirates GAC (Governmental Advisory Committee) hat die Internetverwaltung ICANN die Endfassung des Bewerberhandbuchs vertagt und ihren Inhalt zum Diskussionsgegenstand gemacht.

OLG Hamm Urteil vom 19.06.2008, Az. : 4 U 63/08 - Abkehr von Tauchschule Dortmund: Gattungsbegriff und Ortsbezeichnung in Domain-Namen stellt keine Spitzenstellungsbehauptung dar!

Das OLG Hamm hat Jahr 2008 entschieden, dass die Verknüpfung eines Gattungsbegriffs mit einer Ortsbezeichnung im Domain-Namen eine Spitzenstellungsbehauptung darstelle (tauchschule-dortmund.de), nicht weiter verfolgt. (Urteil vom 19.06.2008, Az.: 4 U 63/08).

In nun vorliegenden Urteil hatte das Gericht darüber zu entscheiden, ob eine Domain in der Form: „anwaltskanzlei-ortsname.de“ wettbewerbswidrig sein könnte, etwa weil eine Spitzenstellungsbehauptung vorliegt. Nach Ansicht des OLG Hamm ist dies nicht der Fall.

BGH-Urteil I ZR 197/08: Anspruch auf Herausgabe und Freigabe des Domainnamens bei treuhänderischer Registrierung

bgh_logoEine Person, die treuhänderisch für den Treugeber (hier eine Bürgerinitiative aus der sich im späteren Verlauf ein Verein gründete) eine Domain registriert und administriert (Admin-C), ist entgegen der Rechtsprechung bei rein rechtsverletzenden Domains auf Grund des Treuhandverhältnisses zur Übertragung und Umschreibung auf den Treugeber gem. § 667 BGB verpflichtet.

Dritte werden im Rahmen einer treuhänderischen Registrierung einer Domain nicht ungerechtfertigt benachteiligt, wenn der Treugeber den Domainnamen im Zuge der treuhänderischen Registrierung erhält.