Immer wenn personenbezogene Daten durch einen Dritten im Auftrag verarbeitet werden, stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die Datenverarbeitung erfolgt.
Damit die Daten von dem Auftraggeber zu dem Auftragnehmer (z.B. Cloud-Anbieter oder Rechenzentrums-Betreiber) übertragen werden dürfen, muss entweder eine Einwilligung des von der Datenverarbeitung Betroffenen i.S.d. § 4 BDSG bestehen oder die Datenübertragung wird auf anderem Wege "legalisiert".
An diesem Grundsatz wird sich auch durch die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung nichts ändern.Wenn personenbezogene Daten durch einen Dienstleister erhoben, verarbeitet oder genutzt werden sollen, muss dies datenschutzrechtlich abgesichert werden. Dazu dient die vertragliche Regelung der Auftragsdatenverarbeitung (ADV).
Als Anbieter eines Cloud-Service oder einer gSoftware halten wir sinnvoll, einen eigenen ADV-Vertrag für die angebotene IT-Lösung vorzuhalten, um nicht mit einer Vielzahl unterschiedlicher ADV-Vertragsentwürfe von Kunden konfontiert zu werden. Ein geeordnetes Vertragshandling ist nur dann möglich, wenn möglichst alle Kundenprojekte auf ein und dem selben ADV-Vertrag "laufen".
Gehen Sie bei der Erstellung Ihres Vertrages über die Auftragdatenverarbeitung kein Risiko ein!
Mit DURY LEGAL Rechtsanwälte gehen Sie sicher, dass alle notwendigen gesetzlichen Vorschriften in Ihrem ADV-Vertrag eingehalten werden und dieser individuell und maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist.
Die Zusammenarbeit mit DURY LEGAL Rechtsanwälte bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Individuelle fachanwaltliche Beratung mit Hinweisen und Erklärungen zur Auftragsdatenverarbeitung
- Vermeiden Sie Bußgelder nach dem Bundesdatenschutzgesetz
- Einhaltung aller gesetzlich vorgegebenen Regelungsinhalte
- Sie erhalten Ihren individuellen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung in den Dateiformaten PDF & DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word
Dabei raten wir vor dem Hintergrund unserer Erfahrung dringend dazu, dies nicht irgendwelchen rechtlich unerfahrenen Datenschutzbeauftragten mit reinem IT-Background zu überlassen, sondern uns als auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei mit an Bord zu nehmen.
Vertrauen Sie auch bei der Erstellung Ihres ADV-Vertrages nicht auf Vorlagen oder Generatoren aus dem Internet. Diese Muster und Generatoren vermitteln zwar einen guten Eindruck, was alles in einem ADV-Vertrag geregelt werden kann, sie ersetzen aber nicht die Erfahrung eines Fachanwaltes für IT-Recht, der sich mit der Materie auskennt. Die Muster und Generatoren sind immer nur so gut, wie derjenige, der sie bedient.
Mit unserem Vertrag über die ADV umschiffen Sie sicher alle rechtlichen Fallstricke, die sich aus der anspruchsvollen gesetzlichen Regelung der Auftragsdatenverarbeitung ergeben.Bildquellennachweis: high stack of folders © Vivian Seefeld - Fotolia.com