405 Millionen Euro Bußgeld für Instagram wegen Verstöße gegen die DSGVO

hammer g06a4780ef 640Die irische Aufsichtsbehörde verhängte gegen Instagram ein Bußgeld in Höhe von 405 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Instagram ist eine Tochtergesellschaft des Konzerns Meta. Zu diesem gehören auch Facebook und WhatsApp, gegen die die irische Aufsichtsbehörde wegen Verstößen gegen die DSGVO bereits Bußgelder verhängte. Damit ist es das bislang zweithöchste Bußgeld seit Inkrafttreten der DSGVO. Das bisher höchste verhängte die luxemburgische Datenschutzbehörde gegen Amazon (746 Millionen Euro) (wir berichteten: https://www.dury.de/datenschutzrecht-blog/amazon-muss-wegen-dsgvo-verstoss-746-millionen-euro-zahlen).

Sachverhalt

Instagram verletzte nach Auffassung der irischen Aufsichtsbehörde  die Privatsphäre von Kindern. Es waren vorübergehend Telefonnummern und E-Mail-Adressen von Jugendlichen im Alter von 13 – 17 Jahren öffentlich. Zudem waren die Konten der Jugendlichen teilweise automatisch auf „öffentlich“ gesetzt, sodass die Inhalte der Jugendlichen für alle Nutzer einzusehen waren. Die Konten mussten eigenständig auf „privat“ gesetzt werden.

Die Reaktion von Meta

Meta kündigte an, die Entscheidung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten. Laut Aussage des Unternehmens handele es sich um veraltete Einstellungen, auf die die Untersuchung abstellt. Der Konzern habe diese Einstellungen längst überarbeitet und dafür gesorgt, dass die Konten von Minderjährigen automatisch auf „privat“ gesetzt werden, wenn diese sich bei Instagram anmelden.

Fazit

Es bleibt abzuwarten, ob die Strafe gegen Instagram rechtskräftig wird. Europäische Aufsichtsbehörden überprüfen zunehmend die Einhaltung der DSGVO und ahnden auch Verstöße mit Bußgeldern. Hierbei nehmen insbesondere auch die Bußgelder gegenüber den großen, datenintensiven Unternehmen zu, die neben kleineren Verstößen von den Behörden geahndet werden. Daher sollten Unternehmen genau darauf achten, ob sie alle Vorgaben der DSGVO einhalten.

Co-Autor: Wissenschaftliche Mitarbeiterin – Stud. jur. Natalie De Agazio

Bildquelle: Bild von succo auf Pixabay