Google Analytics darf - nach Ansicht der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) - nicht auf Internetseiten aus der EU eingesetzt werden. Dies sei mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht in Einklang zu bringen.
Diese - vor dem Hintergrund des Wegfalls des EU-USA Privacy Shields im Juli 2020 (wir berichteten) - wenig überraschende Entscheidung der österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde beruht auf der weit überwiegenden Rechtsansicht, dass die allgemeinen Grundsätze der Datenübermittlung gemäß Artikel 44 DSGVO verletzt sind, wenn persönliche Nutzerinformationen an Unternehmen in den USA (hier: die Google-Konzernzentrale) weitergegeben werden. Unerheblich ist, ob US-Konzerne irgendwelche europäischen Tochtergesellschaften formell in die Datenverarbeitungsprozesse eingebunden werden.
Mit dem jetzt veröffentlichten Teilbescheid reagiert die österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde auf eine Beschwerde, der Datenschutzvereinigung NOYB, die bereits im August 2020 eingereicht wurde. Die Beschwerde bezog sich auf den Betreiber einer Internetseite aus Österreich, der Google Analytics eingebunden hatte. Eine weitergehende Beschwerde gegen Google selbst wies die österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde laut Berichten von Heise.de ab.
Wir werden die Entscheidung der österreichischen Datenschutzaufsichtsbehörde zeitnah juristisch näher prüfen und auf unserem Blog erörtern, welche praktischen Konsequenzen daraus gezogen werden sollten.