Mit der Covid-19-Pandemie und dem bundesweiten Lockdown im März dieses Jahres stieg die Nachfrage bestimmter Waren drastisch an, welche der durchschnittliche Verbraucher noch bis dato für selbstverständlich oder nahezu wertlos einschätzte. Von heute auf morgen waren Nudeln, Handdesinfektionsmittel, Klopapier und Atemschutzmasken plötzlich besonders begehrt. Verschiedenste Groß- und Kleinhändler stürzten sich darauf, die massenhafte Nachfrage der Verbraucher erfüllen zu können.
Im Zuge dieses Kaufverhaltens entstanden vielerlei rechtliche Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Händlern, mit dem Ziel sich in den stark umkämpften Marksegmenten durchzusetzen. Besonders auffällig ist, dass die meisten Streitigkeiten einen Bezug zu Online-Shops und Online-Verkaufsplattformen aufweisen.
Dem im Folgenden besprochenen Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27.08.2020 (Az. 22 O 11/20) mit markenrechtlichem und wettbewerbsrechtlichem Schwerpunkt, unterliegt eine solche Auseinandersetzung zwischen Händlern auf der Plattform Amazon im Zusammenhang mit dem „Anhängen“ von Angeboten.
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