OLG Düsseldorf: Geschäftsführerhaftung bei ungeprüfter Verwendung zugekaufter Adressdaten bei E-Mail-Marketing

§§ 3, 7 II Nr. 3 UWG

Gesetz_klein1. Neben der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer gem. § 43 Abs. 2 GmbHG persönlich auf Unterlassung, wenn er keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, um unlautere E-Mail-Werbung (SPAM) zu verhindern.

2. Bei dem Erwerb von Adressdaten besteht die Pflicht, vor der Versendung von Werbe-E-Mails die wirksame Einwilligung der Adressaten gem. § 4a BDSG zumindest in Stichproben zu überprüfen.

3. Unsubstantiierten Zusicherungen des Veräußerers der Adressdaten exkulpieren den Verwender nicht. Der Geschäftsführer darf sich nicht auf unsubstantiierte Aussagen des Veräußerers verlassen.

(Leitsätze des Verfassers)

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2009 - 20 U 137/09, rechtskräftig (LG Kleve)

BGH: Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnung nach Erlass einer einstweiligen Verfügung (Schubladenverfügung)

§ 12 I UWG ;§§ 683 S. 1, 677, 667 BGB

1. Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.

2. Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.

(Leitsätze des Gerichts)

BGH, Urteil vom 07.10.2009 - I ZR 216/07 (OLG Köln), BeckRS 2010, 00702 – „Schubladenverfügung“

OLG München: Kostenlose werbefinanzierte Arzneimittel-Datenbank

§§ 4 Nr. 1, 4 Nr. 11 UWG; § 7 HWG; §§ 32, 33 Berufsordnung der Ärzte Bayerns (BOÄ)

 Gesetz_kleinSoftwareunternehmen dürfen Ärzten kostenlose Software zur Verfügung stellen, auch wenn diese vollständig durch Werbung von Pharmafirmen finanziert wird. Hierin ist kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht oder das Heilmittelwerberecht zu sehen.

(Leitsatz des Verfassers)

OLG München, Urteil vom 03.12.2009 - 29 U 3781/09 (LG München I)

BGH - Zusammenarbeit zwischen Arzt und Optiker

§ 4 Nr. 11 UWG; Art. 3 Abs. 8 Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken; Kap. B § 3 Abs. 2, § 34 Abs. 5 Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsens vom 22.3.2005 (NdsBOÄ); § 1 Handwerksordnung (HandwO)

Allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, reicht nicht aus, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker sowie eine Abgabe und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 9.7.2009 - I ZR 13/07 (Brillenversorgung)

BGH: E-Mail-Werbung II

§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG; §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB

Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.

BGH, Beschluss vom 20.5.2009 - I ZR 218/07 (OLG Frankfurt/M., LG Frankfurt/M.)

(eigener Leitsatz)

OLG Hamm: Suchmaschinenmanipulation

§§ 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG

Setzt ein Dienstleister Techniken ein, die nicht mehr als Suchmaschinenoptimierung, sondern als eine Suchmaschinenmanipulation einzuordnen sind, so liegt ein Wettbewerbsverstoß in Form einer gezielten Behinderung des Mitbewerbers gem. § 4 Nr. 10 UWG vor. Ein Kriterium für eine Manipulation ist die Verwendung einer großen Anzahl für den Nutzer nicht sichtbarer Seiten, die nur für die Suchmaschine bestimmt sind, um in den Suchlisten ein höheres Ranking zu erzielen.

OLG Hamm, Urteil vom 18.6.2009 - 4 U 53/09 (LG Bielefeld) (rechtskräftig)

(eigene Leitsätze)