Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil vom 30.9.2010 (Az. 2 U 1388/09) entschieden, dass Deutschlands größter Webhoster 1&1 seine AGB erheblich überarbeiten muss.
Zunächst beanstandete das Gericht die AGB-Klausel in welcher die Zustimmung zu AGB-Änderungen als erteilt gilt, wenn der Kunde nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Bedenken des Gerichts richten sich auf das Risiko, dass viele Kunden einer AGB-Änderung nicht widersprechen, weil sie sich der nachteiligen Auswirkungen nicht bewusst sind. Selbst bei großen Anbietern hat es sich anscheinend noch nicht herumgesprochen, dass einseitige Änderungsklauseln in AGB hoch problematisch sind und man besser auf sie verzichten sollte.