LG Frankfurt: Nutzung von anonymisierenden Website Tracking Tools ohne vorherigen zwangsläufigen Hinweis der Nutzer ist rechtswidrig und kann von Wettbewerbern abgemahnt werden (LG-Frankfurt am Main, Urteil vom 27.02.2014, Az 3-10 O 86-12)

BreakingropeComugneroSilvana-FotoliacomAls Fachanwalt für IT-Recht kann man den eigenen Mandanten eigentlich nur raten, mit IT-Sachen einen weiten Bogen um die Gerichte zu machen. Die Wahrscheinlichkeit auf einen Richter zu treffen, der die oftmals sehr technischen Sachverhalte versteht, ist sehr sehr gering.

Mir ist es sogar schon einmal passiert, dass mir eine Richterin in einer Verhandlungspause nach ca. 2 Stunden - als die gegnerische Partei samt Anwalt den Gerichtssaal verlassen hatte - offen gesagt hat: "Herr Dury, unter uns gesprochen, ich verstehe überhaupt nicht um was es hier geht. Was soll den "Java Script" sein?".

Wenn man den Tenor der Entscheidung isoliert betrachtet, scheint sich ein ähnlicher Fall nun vor dem Landgericht Frankfurt zugetragen zu haben, denn das Gericht hat am 18.02.2014 entschieden, dass selbst der Einsatz des Web-Tracking Tools "PIWIK", das auf dem eigenen Web-Server installiert wird und bei dem alle Anonymisierungsfunktionen eingeschaltet sind, nicht rechtskonform ist, wenn die Benutzer auf das anonyme Tracking nicht vorab zwangsläufig hingewiesen werden (LG-Frankfurt am Main, Urteil vom 18.02.2014, Az 3-10 O 86-12).

Dass sich das Gericht die Entscheidung nicht leicht gemacht hat sieht man daran, dass es sich um eine Entscheidung im Eilverfahren handelt, bei der die mündliche Verhandlung bereits am 27.07.2012 stattgefunden hat (!!!). Es erscheint schon widersinnig, einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach ca. 1,5 Jahren stattzugeben.

Leider hat das Gericht versäumt, klarzustellen, wie ein rechtskonformer Hinweis aussehen kann, der von den Nutzern "zwangsläufig wahrgenommen" wird. Es steht zu vermuten, dass dem Gericht aber ein Link mit der Bezeichnung "Datenschutz" bzw. "Datenschutzerklärung" genügen lassen würde, wenn der Link auf jeder Seite der Internetpräsenz angebracht ist.

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Urteil des KG Berlin vom 07.05.2013, Az.: 5 U 32-12: Pflichtangaben in der Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG – Fehlende E-Mail-Adresse wettbewerbswidrig - Online-Kontaktformular kein ausreichender Ersatz

Impressum E-Mail-Adresse PflichtDie fehlende Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum kann für Unternehmen kostspielige Abmahnungen nach sich ziehen. Diese Erfahrung musste jüngst auch eine irische Fluggesellschaft machen, die auf ihrer deutschen Internetseite (www.r... .com/de) schlicht keine E-Mail-Adresse in ihrer Anbieterkennzeichnung angegeben hatte. Das Unternehmen wurde daraufhin auf Unterlassung verklagt. Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG) Berlin (Urteil vom 21. Februar 2012, Az.: 15 O 666/10) wurde vom KG Berlin im Ergebnis bestätigt. Das KG Berlin unterstrich nochmals ausdrücklich, dass weder ein auf der Internetseite angebotenes Kontaktformular noch eine Telefon- oder Faxnummer das Erfordernis der Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG ersetzen kann.
Lesen Sie hier alle Details zum Urteil des KG Berlin (Urteil vom 07.05.2013, Az.: 5 U 32/12) und erfahren Sie mehr zu den Pflichtangaben im Impressum einer Internetseite.

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Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Verwenden des TM-Symbols für "Unregistered Trademark"

information beermedia fotolia comLeitsatz

1. Der angesprochene deutschsprachige Verkehr wird, soweit ihm das TM-Symbol für "Unregistered Trademark" bekannt ist, die Verwendung dieses Symbols in Deutschland nahe liegend dahin verstehen, dass insoweit eine Markeneintragung beantragt worden ist.

2. Soweit Teile des angesprochenen Verkehrs einem Missverständnis (insbesondere Gleichsetzung mit dem Symbol "R im Kreis") unterliegen, kann - wenn tatsächlich ein Markeneintragungsverfahren (mit einem einschlägigen Schutzbereich) anhängig ist - dies der Annahme einer wettbewerbsrechtlichen Irreführung im Rahmen einer Interessenabwägung entgegenstehen.

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OLG Koblenz, Urteil vom 10.01.2013 (Az.: 9 U 922/12)

Oldboxinggloveshangingonalacehoboton-FotoliacomWir haben einen neuen Blog-Post veröffentlicht:

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 10.01.2013 (Az.: 9 U 922/12) die Werbung für Fitnesssandalen untersagt, wenn in der Werbung gesundheitsbezogene Aussagen wie z.B.: «kann helfen, Cellulite vorzubeugen» und «kann helfen, die Muskulatur zu kräftigen» getätigt werdem, die nicht wissenschaftlich belegt sind.

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Heilmittelwerberecht - Apotheke - Neue Entscheidung des OLG-Dresden - 14 U 651/11

Heilmittelwerberecht Apotheke - Irreführende Werbung einer Apotheke

„Die preiswerte Apotheke“, „Discounterapotheke“, „Immer alles Mc Günstig“

Apotheken wird seit jeher ein besonderer Status im Wettbewerb eingeräumt. Dies resultiert aus dem Bedürfnis des Staates die Gesundheit seiner Bürger zu schützen.  Eindrucksvoll wurde dies zuletzt noch in der DocMorris Entscheidung (http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1540) für den Internetversandhandel mit Arzneimitteln herausgestellt. Mit den Privilegien, die die Apotheken genießen, gehen jedoch auch erhöhte Sorgfaltspflichten einher, die sich u.a. auch im Werberecht für Apotheken und Ärzte niederschlagen (Heilmittelwerberecht). Solche Werbemaßnahmen waren vor kurzem Gegenstand eines Verfahrens vor dem OLG Dresden (Az: 14 U 651/11).

LG Bochum: Rechtsmissbräuchliche Gegenabmahnung

Gesetz_kleinDas Landgericht Bochum hat in seinem Urteil vom 16.11.2010 - Az.: 12 O 162/10 - entschieden, dass eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn die Umstände der Abmahnung nahe legen, dass diese nur dem Gebührenerzielungsinteresse dient und nicht dem fairen Wettbewerb.

Der eigentliche Sinn der Abmahnung sei es, Rechtsverstöße zu unterbinden und den fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

LG Düsseldorf: Erstattung von Abmahnkosten nur bei Verfolgung des Unterlassungsanspruchs

Gesetz_kleinIn seinem Urteil vom 19.1.2011 - Az.: 23 S 359/09 - hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass es für die Erstattung der Abmahnkosten notwendig ist, dass der Abmahner seine Ansprüche weiterverfolgt. Distanziert der Abmahner sich nach erfolgloser Abmahnung grundlos von seinem Unterlassungsanspruch, so stehen ihm im Nachhinein keine Aufwendungen für die Abmahnung zu.

BGH: Opt-in-Erklärung bei Telefonwerbung und E-Mail-Werbung

Im vorliegenden Fall hatte eine Zeitschrift ein Preisausschreiben veranstaltet, bei dem die Leser einen Sachpreis sowie Gutscheine gewinnen konnten. Hierzu wurde eine an den Verlag adressierte Gewinnspielkarte in der Zeitschrift beigefügt. Der Teilnehmer sollte auf der Karte seinen Namen, seine Anschrift und seine Telefonnummer eintragen, wobei sich unter der Telefonnummernzeile ein Hinweis befand der besagte: "Tel. (z.B. zur Gewinnbenachrichtigung u. für weitere interessante telef. Angebote der Zeitschrift)."

BGH: Arzneimittelrechtliche Preisbindung – Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel sind verboten

Die Beklagte, eine Apotheke in Schweinfurt, gewährte ihren Kunden Preisnachlässe beim Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Die Rabatte sollten in Form von Prämien, Einkaufsgutscheinen und der Rückerstattung der Praxisgebühr an die Kunden der Apotheke entrichtet werden. In diesem Verhalten sahen die Kläger – Wettbewerbszentrale und Mitbewerber der Apotheke – einen Verstoß gegen die im Arzneimittelrecht enthaltenen Preisbindungsvorschriften. Weiterhin verstoße dieses Verhalten gegen das im Heilmittelwerberecht geregelte Verbot von Werbegaben. Die Kläger nahmen die Beklagte unter den Gesichtspunkten der unangemessenen Kundenbeeinflussung und des Rechtsbruchs in Anspruch.

Der Bundesgerichtshof hat nun in seinem Urteil vom 9.9.2010 – I ZR 193/07 – Stellung zur Problematik der Zulässigkeit von Bonussystemen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln genommen.

Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Facebook Like-Button: Neue Entscheidung des LG Berlin Aktenzeichen: 91 O 25/11 - 14.03.2011 - Volltext

Gesetz_kleinDas Landgericht Berlin hat am 14.03.2011 in dem Beschluss Aktenzeichen: 91 O 25/11 verkündet:

der Einsatz eines "Facebook-Like-Buttons" auf einer Internetseite ohne vorherige explizite datenschutzrechtliche Einwilligung der Besucher der Internetseite stelle keine unlautere geschäftliche Handlung i.S.d. des §4 Nr. 11 UWG dar. Zwar könne ein Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften des § 13 TMG vorliegen, aber § 13 TMG stelle keine "Marktverhaltensvorschrift" dar und sei im Bereich der Bewertung von Wettbewerbsverstößen irrelevant. (Leitsatz der Redaktion).

 

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