Nachgemachte Fischstäbchen - Seemänner streiten vor Gericht - Urteil des LG München I vom 03.12.2020 - Az. 17 HK O 5744/20

unitea - Fischstäbchen - via PixabayWas ist mit den Fischstäbchen passiert? Worüber stritten die "Seemänner"?

Vor dem Landgericht München I stritten zwei Unternehmen über die Werbung für Fischprodukte, genauer gesagt: von "Fischkonserven"und "Fischstäbchen".
Das klagende Unternehmen warb seit Jahrzenten im Wesentlichen für Fischstäbchen mit einer Figur namens „Käpt’n Iglo“. Optisch war die Figur ein bärtiger, europäisch aussehender Mann mittleren Alters (im Marketing auch als „Best Ager“ bekannt). Gekleidet war die Figur in typischem „Seemanns-Look“ bestehend aus blauem Anzug, weißem Rollkragen und blauer Schiffermütze. Die Grundfarben seiner Präsentation waren blau, grau und weiß. Als Kulisse diente stets ein maritimes Ambiente, welches eine Hafen- bzw. Schiffsszenerie mit Himmel und Meer im Blick darstellte.

Lesen Sie nachfolgend, mit was sich das Gericht in dem konkreten Fall genau beschäftigen musste.

BGH: Gegenabmahnung als Reaktion auf Abmahnung eines Mitbewerbers ist nicht rechtsmissbräuchlich und Bestimmtheitsgrundsatz gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gilt nicht für Abmahnungen - BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18 - OLG Hamm - LG Bochum

highstackoffoldersVivianSeefeld FotoliacomWenn eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eingeht ist es sehr verlockend, zu schauen, welche Wettbewerbsverstöße der Abmahner denn so alles  begangen hat.

Bisher war nicht letztinstanzlich geklärt, wie das Institut der "Gegenabmahnung" bzw. "Retourkutschen-Abmahnung" rechtlich eingeordnet werden sollte. Die Instanzrechtsprechung ging bislang davon aus, dass es zumindest unzulässig, d.h. rechtsmissbräuchlich ist, wenn man die Gegenabmahnung primär deshalb ausspricht, um Verhandlungsmasse zu schaffen.

Extrem ungeschickt war es daher, wenn man in der Gegenabmahnung einen inhaltlichen Zusammenhang zu der ersten Abmahnung hergestellt und ggf. vorgeschlagen hat, beide Seiten sollten doch einfach wechselseitig auf die Kostenforderungen verzichten, das Kriegsbeil einfach begraben und sich "auf ein Unentschieden" einigen.

Der BGH hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 21.01.2021 nun klargestellt, dass es grundsätzlich kein Problem darstellt, wenn man eine berechtigte Gegenabmahnung ausspricht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18 - OLG Hamm - LG Bochum) und es auch kein Problem zu sein scheint, wenn man wie folgt ein "Unentschieden" erreichen will:

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Anhängen an Amazon Angebote - Mitangehangen und doch nicht mitgefangen

online shoppingMit der Covid-19-Pandemie und dem bundesweiten Lockdown im März dieses Jahres stieg die Nachfrage bestimmter Waren drastisch an, welche der durchschnittliche Verbraucher noch bis dato für selbstverständlich oder nahezu wertlos einschätzte. Von heute auf morgen waren Nudeln, Handdesinfektionsmittel, Klopapier und Atemschutzmasken plötzlich besonders begehrt. Verschiedenste Groß- und Kleinhändler stürzten sich darauf, die massenhafte Nachfrage der Verbraucher erfüllen zu können.


Im Zuge dieses Kaufverhaltens entstanden vielerlei rechtliche Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Händlern, mit dem Ziel sich in den stark umkämpften Marksegmenten durchzusetzen. Besonders auffällig ist, dass die meisten Streitigkeiten einen Bezug zu Online-Shops und Online-Verkaufsplattformen aufweisen.


Dem im Folgenden besprochenen Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27.08.2020 (Az. 22 O 11/20) mit markenrechtlichem und wettbewerbsrechtlichem Schwerpunkt, unterliegt eine solche Auseinandersetzung zwischen Händlern auf der Plattform Amazon im Zusammenhang mit dem „Anhängen“ von Angeboten.

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Eilentscheidung: BGH stoppt vorerst das Datensammeln von Facebook

facebook scrabbleFacebook sammelt nicht nur über das gleichnamige soziale Netzwerk die Daten seiner Nutzer, sondern auch über die sozialen Netzwerke der Tochtergesellschaften des Konzerns. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 23. Juni 2020 (Az.: KVR 69/19) gestoppt. Der Bundesgerichtshof bestätigt vorläufig den Vorwurf des Bundeskartellamts Facebook nutze seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus. Die Nutzer müssten aktiv zur Datensammlung zustimmen, so der BGH.

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Achtung: AGW e.V. - Impressum-Abmahnungen auf Immobilienscout24 – Gefahr für Immobilienmakler

warning red triangular sign lack o keen fotolia comIn letzter Zeit erreichen uns gehäuft Abmahnungen des AGW (Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand), die sich gegen Immobilienmakler richten, die auf der Internet-Plattform www.immobilienscout24.de Immobilien inserieren.

Was wird konkret Vorgeworfen?

Den Abmahnschreiben des AGW ist zu entnehmen, dass Betroffene Makler in Ihrer Anbieterkennzeichnung Impressum fehlerhafte Angaben zur Adresse ihrer Niederlassung bzw. den zu zuständigen Aufsichtsbehörden gemacht haben sollen. Gerügt werden zahlreiche verschiedene Verstöße:

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OLG Schleswig – Google Adwords Störerhaftung - Weitreichende Störerhaftung des Werbenden einer Google-Adwords-Kampagne

Google Adwords StörerhaftungDas Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 22.03.2017 – 6 U 29/15 über die Frage einer Störerhaftung des Werbenden einer Google-Adwords-Kampagne entschieden.

Der Volltext der Entscheidung liegt nun vor.

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Kundenbewertungen auf Website kann Werbung sein – Urteil des OLG Köln, Urteil vom 24.05.2017 – 6 U 161/16

datenberg mister Vertilger  photocase comMit Urteil von Urteil vom 24.05.2017 (Az.: 6 U 161/16) hat das Oberlandesgericht Köln als Berufungsinstanz (zuvor: Landgericht Aachen vom 26.08.2016 – 42 O 15/16) entschieden, dass die Veröffentlichung von Kundenbewertungen auf der Firmenwebsite Werbung sein kann, die geeignet ist, die Vertragsstrafe aus einer zuvor abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung auszulösen.

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Neues Urteil des EuGH über die Impressumspflicht in Printanzeigen - EuGH-Urteil vom 30. März 2017 - Rechtssache C-146/16

Eugh KlageDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mit Urteil vom 30. März 2017 in der Rechtssache C-146/16 mit der Frage der Informationspflichten in Printanzeigen für Online-Angebote beschäftigt.

Hintergrund war eine Verbandsklage der "Vereinigung für Sicherheit in der Wirtschaft e.V." (http://www.vsw.de/home.html), nachfolgend VSW, der im Rahmen seiner Eigenschaft als Verband im Sinne des Unterlassungsklagegesetzes über die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Regelungen "wacht".

U. a. gehören dem VSW Anbieter von Elektro- und Elektronikartikeln sowie Versandhändler an.

Gegner des VSW war der Logistik-Dienstleister DHL, der die Website www.meinpaket.de betreibt.

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LG Hamburg - Urteil vom 07. Februar 2017 (Az.: 312 O 144/16) - Rechtsmissbrauch bei Abmahnung

hand stop imillian fotolia.comDas Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 07.02.2017 (Az.: 312 O 144/16) entschieden, dass die Unterlassungsklage eines Abmahners rechtsmissbräuchlich und die Unterlassungsklage daher unzulässig war. Die Entscheidung erging im Hauptsacheverfahren. In dem vorherigen einstweiligen Verfügungsverfahren hatte sich das Landgericht Hamburg noch nicht mit der Frage des Rechtsmissbrauchs beschäftigt.

Der Volltext zu dieser Entscheidung wurde noch nicht veröffentlicht. Das Urteil war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht rechtskräftig.

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Yoga Abmahnungen des Hans Deutzmann, Wuppertal durch die Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven wegen angeblichen Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz / Wettbewerbsrecht

Abmahnung Yoga Deutzmann Wallscheid DrouvenUns liegen mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Walscheid & Drouven Rechtsanwälte, Münster gegen Inhaber von Yoga-Studios vor, die sich auf angebliche Verstöße gegen das Heilmittelwerberecht stützen.

Gegenstand der Abmahnungen sind die Präsentation von Yogakursen und yogabezogenen Dienstleistungen auf den Internetseiten der Abgemahnten.

Die uns vorliegenden Abmahnungen wurden im Namen des Herrn Hans Deutzmann, Wuppertal ausgesprochen.

Bereits im Jahr 2014 ist Herr Deutzmann mit zumindest einer Abmahnung wegen einer Werbung für Yogadienstleistungen mit einem Diplom, sowie Impressumsverstößen aufgefallen.

Gerügt werden in den uns vorliegenden Abmahnungen insbesondere angeblich irreführende Werbeaussagen der von uns vertretenen Yoga-Studios. Gem. §§ 3, 5, 3a UWG iVm. § 3 S.1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) läge eine Irreführung insbesondere dann vor, wenn Verfahren oder Behandlungen eine therapeutische Wirksamkeit zugesprochen werde, die sie nicht haben.

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