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Markenschutz für die Bezeichnung „Oktoberfest“ in der EU

oktoberfestBereits im Jahr 2016 beantragte die Landeshauptstadt München den Schutz für die Bezeichnung „Oktoberfest“ . Nach fünf Jahren Prüfung und erfolgreichem Abschluss des Beschwerdeverfahrens führte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) am 31.08.2021 die Eintragung durch.

Erfahren Sie mehr zum Hintergrund und zu welchen Konsequenzen die Markeneintragung führt. 

Online-Händler aufgepasst – Omnibus Richtlinie und weitere neue EU-Richtlinien bringen zahlreiche Gesetzesänderungen im Jahr 2022

Unbenannt 1Das Jahr 2022 wird einige Änderungen für Online-Händler mitbringen. Die Bundesrepublik Deutschland hatte insgesamt drei EU-Richtlinien in nationales Recht zu übertragen. EU-Richtlinien gelten – anders als EU-Verordnungen wie die DSGVO – nicht unmittelbar, sondern sind durch den jeweiligen nationalen Gesetzgeber in nationales Recht umzusetzen.

Im Januar 2020 trat die so genannte Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161 in Kraft. Diese dient vor allem der Verbesserung des Verbraucherschutzrechts und ist Teil des so genannten „New Deal for Customers“ der EU-Kommission. Dieser soll das Verbraucherschutzrecht im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung anpassen. Zudem wurde die Europäische Warenkaufrichtlinie (kurz: WKRL – (EU) 2019/711) sowie die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (kurz: DIDRL – (EU) 2019/770) in nationales Recht umgesetzt.

Im Zuge der Umsetzung in Deutschland wurden mehrere Gesetzesänderungen vorgeschlagen und teilweise bereits verabschiedet.

Erfahren Sie in unserem nachfolgenden Blogbeitrag, auf welche erneuten Änderungen sich Onlinehändler zukünftig einstellen müssen. 

DSGVO: Bußgeld für Online-Shop wegen veralteter Technik

zahnrad verostetDass die Datenschutzbehörden für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften Bußgelder verhängen können und das in der jüngeren Vergangenheit auch verstärkt tun, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Dabei geht es häufig um eine Verarbeitung von Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage oder um die unzureichende Erfüllung von Informationspflichten. Dass aber auch eine an sich zulässige Verarbeitung Bußgelder nach sich ziehen kann, wenn sie mit unzureichenden Schutzmaßnahmen erfolgt, musste ein Online-Shop-Betreiber erfahren. Gegen diesen verhängte die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Niedersachen ein Bußgeld in Höhe von 65.500 Euro. Grund war die Verwendung veralteter Technik im Web-Shop.

Erfahren Sie mehr zum Sachverhalt und zu den Hintergründen.

KLIMANEUTRAL - Vorsicht bei der Werbung mit der Aussage „klimaneutral“

achtung schilderDie Wettbewerbszentrale erhielt mehrere Beschwerden zur Werbung verschiedener Unternehmen mit dem Begriff „klimaneutral“. Mehrere solcher Werbungen beanstandet die Wettbewerbszentrale als irreführend und intransparent. In bereits zwölf Fällen mahnte sie Unternehmen ab. Die meisten Unternehmen verpflichteten sich, die getätigten Werbeaussagen nicht zu wiederholen. Gegen vier Unternehmen reichte die Wettbewerbszentrale Unterlassungsklage ein.
Bei den getätigten Werbeaussagen handelte es sich beispielsweise um „100% klimaneutrale Produktion“, „wir handeln klimaneutral“ oder „klimaneutrales Produkt“.

Erfahren Sie was genau die Wettbewerbszentrale beanstandet.

EuGH: Dürfen Wirtschaftsauskunfteien personenbezogene Daten aus öffentlichen Verzeichnissen speichern?

question gd0436cd1f 640Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legt dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Klärung vor, ob Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen speichern dürfen. Im Einzelnen geht es um die Frage, ob eine Wirtschaftsauskunftei Informationen aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte unverändert in private Verzeichnisse übernehmen darf, ohne dass bei der Auskunftei ein konkreter Anlass zur Datenspeicherung besteht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden möchte wissen ob diese Datenspeicherung zulässig ist und wenn ja für wie lange.

Europarecht: Sektflaschen müssen eine Folienumkleidung haben

pexels dayvison de oliveira silva 5695907Gemäß des Europarechts ist es Pflicht bei Schaumweinen eine Folienumkleidung am Flaschenhals anzubringen. Das entschied das Verwaltungsgericht Trier (Urteil vom 07.07.2021 – 8 K 421/21.TR).

Erfahren Sie wie das Verwaltungsgericht zu seiner Entscheidung kam. 

Deutsche Verbraucherschützer gehen gegen rechtswidrige Cookie-Banner vor

cookies g4ed00edee 640.jpgNachdem bereits im August 2021 die europäische Datenschutzorganisation Noyb gegen rechtswidrige Cookie-Banner vorging und über 400 Beschwerden bei über 10 Datenschutzbehörden einreichte, gehen nun auch deutsche Verbraucherschützer und –zentralen gegen rechtswidrige Cookie-Banner vor.

Erfahren Sie mehr zum Hintergrund und was Webseitenbetreiber auch in Zukunft bezüglich Cookie-Banner beachten sollten.

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter verwarnt die Senatskanzlei wegen Nutzung von Zoom

videoanruf g2b8750f02 640.jpgWie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte in einer Pressemitteilung bekannt gab, hat er die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg wegen der Nutzung der On-Demand-Variante des Softwareprogramms „Zoom“ verwarnt. Die Nutzung des Programms ist mit einer Übermittlung personenbezogener Daten in die USA verbunden. Dies ist gemäß der aktuellen Rechtslage in vielen Fällen unzulässig (vgl. EuGH-Urteil vom 16.07.2020 – C 311/18), da die USA kein vergleichbares Datenschutzniveau wie das der Europäische Union gewährleistet. Ein Datenexport in die USA ist nur noch unter strengen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen möglich. Zoom erfüllt diese aber nach Auffassung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nicht. Durch die Benutzung des Programms seien die Behördenmitarbeiter der Senatskanzlei und auch die Gesprächsbeteiligten einer anlasslosen staatlichen Massenüberwachung in den USA ausgesetzt. Dies ist nach dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nicht hinnehmbar.

DURY LEGAL berät großes deutsches Bundesland in einem IFG-Rechtsstreit bzgl. der Pflicht zur Offenlegung von Quellcode einer Behördenanwendung

DURY Logo BlogbeiträgeDas Litigation-Team von DURY LEGAL berät und vertritt seit September 2021 ein großes Deutsches Flächenbundesland, vertreten durch eines seiner Ministerien, im Rahmen eines Rechtsstreits vor einem Verwaltungsgericht.

Der Rechtsstreit ist primär im Bereich des Informationsfreiheitsrechts, des Urheberrechts und des Datenschutzrechts angesiedelt.

In den Verfahren verteidigt DURY LEGAL die rechtlichen Interessen des Bundeslandes hinsichtlich der Offenlegung von Quellcode einer Behördensoftware.

Ob ein Quelltextoffenlegungsanspruch / Quellcodeherausgabeanspruch im Rahmen einer IFG-Anfrage gegen eine Behörde geschuldet wird, ist rechtlich noch nicht geklärt.

Das Projektteam besteht aus Rechtsanwalt Michael Pfeiffer (Fachanwalt für IT-Recht), Diplomjurist Benjamin Schmidt und Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (Fachanwalt für IT-Recht).

Wenn auch Ihre im Public-Sector angesiedelte Organisation in Fragen des Datenschutzrechts, Informationsfreiheitsrechts oder Urheberrechts  benötigt, rufen Sie einfach unter +49 (0)681 94005430 an oder schreiben Sie eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Müssen Influencer ihre Beiträge auf Instagram als Werbung kennzeichnen?

influencers g63eb63ed7Über diese wettbewerbsrechtliche Frage entschied der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 09.09.2021 in den Sachen I ZR 90/20, I ZR 125/20 und I ZR 126/20.

Kläger ist in allen Verfahren ein so genannter Wettbewerbs-Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben unter anderem die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder einschließlich der Verfolgung von Verstößen gegen das Lauterkeitsrecht (also einem Teil des Wettbewerbsrechts, bei dem Konkurrenten sich mithilfe von unzulässigen Maßnahmen einen Vorteil verschaffen möchten) gehört. Die Beklagten sind Influencerinnen, die auf der Social-Media-Plattform Instagram regelmäßig Bilder mit sogenannten „Tap-Tags“ veröffentlichen. Tap-Tags stellen sich wie kleine Schilder dar, die erscheinen, sobald der Nutzer auf das Instagram-Bild tippt. Auf den Tap-Tags stehen die Firmen, Marken und Hersteller, für deren Produkte der Influencer auf dem jeweiligen Bild wirbt. Durch einen Klick auf den Tap-Tag leitet Instagram den Nutzer zur Seite des jeweiligen Unternehmens weiter. Der Kläger sieht darin eine Schleichwerbung und klagt auf Unterlassung und Ersatz einer Abmahnkostenpauschale.