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Voraussetzungen zur Speicherbarkeit der AGB - Link auf die AGB reicht nicht aus

online shopping einkaufswagenDas OLG Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 11.11.2021 (Az. 6 U 121/21), dass bei Onlineshops die reine Verlinkung der AGB im Footer der Seite und das Vorliegen der Seite als HTML nicht ausreicht. Der Onlineshop Händler muss dem Kunden die Möglichkeit verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form (z.B. als PDF) zu speichern.

Erfahren Sie mehr zum Sachverhalt und zu den Entscheidungsgründen des OLG Frankfurt a.M. 

Betrugsgefahr: Spam-Emails um China Domain Name im Umlauf

SpamAuch wenn inzwischen in fast allen Unternehmen Schulungen und Hinweise zu Spam E-Mails existieren, tauchen doch stets neue Maschen auf, mit denen versucht wird Unternehmen abzuzocken.

Vielen ist klar, dass sie bei seltsam wirkenden E-Mails zum Beispiel keine Anhänge oder Links öffnen dürfen. Bei der neuesten Masche ist dies jedoch überhaupt nicht möglich, da es dem anschreibenden Betrüger grundsätzlich darum geht in Gespräche mit dem Adressaten zu gelangen.

Dabei ist die neue Methode weitaus weniger offensichtlich als die üblichen Methoden wie zum Beispiel das vortäuschen von günstigen Krediten, dem plötzlichen Erbschaftsfall oder gefälschten Gewinnbenachrichtigungen.

Bei der neuen Methode werden gezielt Inhaber von deutschen Domains (Internetadressen) angeschrieben unter dem Vorwand, dass jemand diese Domains in China registrieren möchte. 

Wie sie solche Fake E-Mails erkennen, erfahren Sie in dem folgenden Blogbeitrag.

Cookiebot „Urteil“ - Cookiebanner nicht DSGVO konform? – VG Wiesbaden untersagt Nutzung des Cookiebanners von Cookiebot: Beschluss vom 01.12.2021, Az. 6 L 738/21

Cookiebot Urteil DSGVO Cookiebanner[UPDATE 01.02.2022]Der Verwaltungsgerichtshof Hessen, hat am 17.01.2022 unter dem Aktenzeichen 10 B 2486/21 in der nächsten Instanz entschieden, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in Sachen Cookiebot aus formellen Gründen aufgehoben wird, da die Frage der Vereinbarkeit des Cookie-Consent-Tools Cookiebot mit der DSGVO nicht für ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren geeignet ist. Nun muss das Verwaltungsgericht in einem Hauptsacheverfahren nochmals entscheiden. Bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ergeht, können noch einige Monate vergehen. Lesen Sie hier mehr über die Entscheidung des VGH Hessen vom 17.01.2022 bzgl. der DSGVO-Konformität von Cookie-Bot [/UPDATE]

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einem Eilverfahren Anfang Dezember 2021 auf Antrag eines Internetnutzers hin im Beschlussweg entschieden, dass die Hochschule Rhein-Main das Cookiebanner des dänischen Anbieters „Cookiebot“ auf ihrer Internetpräsenz aufgrund fehlender Datenschutzkonformität des Cookiebot Cookiebanners nicht nutzen darf. Die Antragsgegnerin kann gegen den Beschluss binnen zwei Wochen noch Beschwerde erheben, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden würde.

Als datenschutzwidrig wertete das Verwaltungsgericht dabei, dass beim Laden des Cookiebanners ein sogenanntens „Content Delivery Network“ (auch „CDN“ genannt) des US-amerikanischen Anbieters „Akamai“ eingebunden war. Durch den Einsatz des CDN können die Ladezeiten eines Webservices, hier des Cookiebanners von Cookiebot, reduziert werden. 

Lesen Sie nachfolgend eine Zusammenfassung des Beschlusses des VG Wiesbaden bzgl. des Verbots des Einsatzes von Cookiebot und finden Sie den Volltext des Beschlusses.

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

network g460d64ccc 640Aufgrund des Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), das am 18. August 2017 in Kraft getreten ist, müssen bis zum Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen der öffentlichen Stellen –soweit möglich – auch digital über Verwaltungsportale angeboten werden.

Damit die öffentlichen Stellen eine entsprechende Umsetzung leisten können, entwickelt der IT-Planungsrat (www.it-planungsrat.de) in Abstimmung mit den einzelnen Ländern einzelne Bausteine zur Umsetzung der über 6.000 Verwaltungsleistungen.

Erfahren Sie mehr zum Onlinezugangsgesetz (OZG) und dessen drei zentrale Umsetzungssäulen.

EUROPEAN AGENCY INTELLECTUAL PROPERTY - EAIP - WARNUNG: Betrügerische Zahlungsaufforderungen nach Unions-Markenanmeldung

Unbenannt 1In eigener Sache haben wir vor Kurzem eine eigene Unionsmarke "DURY" beim Europäischen Markenamt "EUIPO" angemeldet. Da unsere Mandanten nach Markenanmeldungen regelmäßig mit betrügerischen Zahlungsaufforderungen, die weitgehend offiziellen Anschein erwecken und nur im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass man einen vollkommen wertlosen Eintrag in irgendeinem nutzlosen privaten Markenregister erhält, haben wir uns schon auf entsprechende Post eingestellt.

Pünktlich nach der Anmeldung im September ereilte uns heute dann folgender Betrugsversuch des EAIP (EUROPEAN AGENCY INTELLECTUAL PROPERTY). Das Schreiben ist mit den gelben Sternen und mit seiner gesamten Aufmachung stark an die Schreiben des EUIPO angelegt. Zudem wird in der Fußzeile auf das EUIPO in Fettdruck Bezug genommen.

Nur im Kleingedruckten wird dann verklausuliert über die vollkommene Sinnlosigkeit des "Angebots" aufgeklärt, nachdem im oberen Bereich des Schreibens unter Item 004 von einer "Application Filing and Registration Total Fee" die Rede ist.

DURY LEGAL berät Unternehmen aus Asien/Pazifik bzgl. der Einführung einer ERP Software mit ca. 2 Millionen Projektvolumen

DURY Logo BlogbeiträgeDas IT-Recht-Team von DURY LEGAL berät seit November 2021 ein großes Unternehmen aus dem Raum Asien / Pazifik, im Rahmen eines Beschaffungsprojektes hinsichtlich einer ERP Software mit ca. 2 Millionen Projektvolumen.

Das Beratungsprojekt hat die Durchleuchtung des umfangreichen englischsprachigen Vertragswerks sowie des Projektverlaufs zu Gegenstand. Nachdem sich im Lauf des bisherigen Projektes herauskristalisiert hat, dass das Vertrauen des Auftraggebers in die Leistungsfähigkeit des Software-Anbieters erschüttert wurde, besteht Bedarf, die rechtlichen Handlungsoptionen zu identifizieren. Die Beratung erfolgt auf Basis deutschen Rechts ausschließlich in englischer Sprache.

Das Projektteam besteht aus Rechtsanwalt Michael Pfeiffer (Fachanwalt für IT-Recht), Diplomjurist Benjamin Schmidt und Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (Fachanwalt für IT-Recht).

Wenn auch Ihr Unternehmen wissen möchte, wo es in Bezug auf ein laufendes IT-Projekt rechtlich steht oder (viel besser) bereits erkannt hat, dass es Sinn macht, bei umfangreicheren IT-Projekt bereits im Vorfeld einen rechtlichen Berater hinzuzuziehen, rufen Sie uns einfach unter +49 (0)681 94005430 an oder schreiben Sie uns eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

BGH: Keine versteckten Zusatzkosten bei Flugbuchungen

flugzeugBGH: Bei Flugbuchungen im Internet ist es Flugvermittlungsportalen untersagt, dem Verbraucher einen Rabatt zu gewähren, wenn dieser als Zahlungsmittel die vom Portal vertriebene Kreditkarte wählt. Außerdem muss das Portal zusätzliche Kosten für die Aufgabe von Gepäckstücken dem Verbraucher schon bei Buchung des Fluges anzeigen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Verfahren des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen Travel24 (vgl. BGH-Urteil vom 24.09.2021 - Az. X ZR 23/20).

Erfahren Sie wie der Bundesgerichtshof zu diesem Urteil kam.

Urheberrechtsverletzung durch Framing – BGH Urteil vom 9. September 2021, I ZR 113/18 - Deutsche Digitale Bibliothek II

framingDas Urheberrecht ist eine komplexe Materie. In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob eine "Urheberrechtsverletzung" auch vorliegen kann, wenn die urheberrechtlich geschützten Werke "nur" in eine iframe eingebunden werden und die Inhalte nicht direkt unmittelbar in die Internetseite des potentiellen Rechtsverlertzers eingebunden werden. Der BGH hatte im September 2021 darüber zu entscheiden, ob eine Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von "Digitalisaten" (ein durch Digitalisierung entstandenes Produkt) urheberrechtlich geschützter Werke davon abhängig gemacht werden darf, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes „Framing“ ergreift (vgl. BGH Urteil vom 9. September 2021, I ZR 113/18 - Urheberrechtsverletzung durch Framing - Deutsche Digitale Bibliothek II).

Lesen Sie nachfolgend, wie der BGH in der Sache I ZR 113/18 entschieden hat.

[UPDATE] 22.12.2021 - Auswirkungen des TTDSG auf Internetseiten

security g27aef56f2 640Der Bundestag hat am 20.05.2021 das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) und damit ein neues datenschutzrechtliches Gesetz beschlossen. Das neue Gesetz wird die bisherigen datenschutzrechtlichen Gesetze des TMG und TKG zusammenführen und am 01.12.2021 in Kraft treten.

[UPDATE 22.12.2021]

Erfahren Sie welche neuen rechtlichen Regelungen das TTDSG mit sich bringt. 

Rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb von Internetseiten durch kirchliche Träger und Körperschaften

2048 1356 maxDie Digitalisierung macht auch vor Kirchen und religiösen Vereinigungen nicht halt. Viele Kirchen, kirchliche Organisationen und Gruppierungen präsentieren sich im Internet und erbringen dort auf Internetseiten ihre Öffentlichkeitsarbeit. Auf den Seiten werden oft Informationen zur eigenen Tätigkeit veröffentlicht und es wird die eigene (diakonische) Arbeit beworben.

Was viele dabei nicht beachten ist, dass für christliche-religiöse Organisationen von der DSGVO und dem BDSG abweichende Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung, nämlich die des eigenen Kirchendatenschutzrechts, gelten.

Dabei sind die kircheneigenen Regelungen zum Datenschutz zum Teil sogar strenger, als es bei privatrechtlichen Unternehmen und Organisationen der Fall wäre.

Erfahren Sie mehr über das Kirchendatenschutzrecht und worauf Kirchen, kirchliche Organisationen und Gruppierungen diesbezüglich beim Betrieb einer Internetseite achten müssen.