Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbare Gesetzesgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Europa.
Dabei gibt es für jeden Hersteller von Lösungen und Produkten, die personenbezogene Daten verarbeiten wesentliche Neuerungen, deren Nichtbeachtung zur Mangelhaftigkeit des Produkts und entsprechenden vertraglichen Ansprüchen der Kunden führen können.
Die DSGVO schreibt in Artikel 25 vor, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts der Menschen bereits in den Standardeinstellungen eines Produktes / einer Software voreingestellt sein muss (Privacy by Default). Alle Produkte, die auf den Markt kommen müssen also bei Auslieferungszustand bereits DSGVO-konform konfiguriert sein.
Darüber hinaus müssen die Produkte auch so konzipiert sein, dass die damit verbundenen Datenverarbeitungsprozesse, auch wenn die Betroffenen die Produkte mit den vorhandenen Bedienoptionen abweichend einstellen, datenschutzkonform sind (Privacy by Design).
Ziel von Privacy by Default und Privacy by Design ist es, die Privatsphäre der von dem jeweiligen Datenverarbeitungsprozess betroffenen Menschen durch technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten sowie mögliche Datenschutzprobleme frühestmöglich zu entdecken und Schäden zu verhindern.
Lesen Sie nachfolgend, was Sie in Bezug auf Privacy by Default und Privacy by Design zukünftig im Rahmen der Produktentwicklung und Entwicklung von Lösungen beachten müssen.
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