Im Zeitalter der Digitalisierung und des technischen Fortschritts werden wir immer wieder mit Anfragen konfrontiert, bei denen Unternehmen die Absicht äußern, ihre Software durch ein Patent rechtlich schützen zu lassen.
Das Patent ist ein technisches Schutzrecht, das durch Eintragung in einem der zuständigen Patentregister (z.B. dem des Deutschen Patent- und Markenamtes) entsteht. Voraussetzung eines Patents ist immer, dass eine "Erfindung" vorliegt, dass also ein technisches Problem durch ein technisches Mittel gelöst wird, und dass die Lösung "neu" ist.
Neben dem Patentrecht stehen den Entwicklern aber noch weitere Schutzrechte zur Verfügung, so z.B. das Urheberrecht, das Markenrecht, das Designrecht oder das Gebrauchsmusterrecht. Darüber hinaus kann Software natürlich - und das ist der weitaus häufigste Fall - durch vertragliche Vereinbarungen abgesichert werden.
Der Patentschutz ist dabei das schärfste Schwert, an das insbesondere bzgl. des Schutzes von Software sehr hohen Anforderungen gestellt werden.
Im Jahr 2010 hatten wir hierzu bereits die seinerzeit aktuelle Rechtsprechung in einem Blogbeitrag vorgestellt (hier klicken: Blogbeitrag Softwarepatente).
Im letzten Jahrzehnt haben der Bundesgerichtshof (BGH), als auch das Europäische Patentamt (EPA) verschiedene weitere Kriterien definiert, die an Softwarepatente gestellt werden und die also für eine erfolgreiche Eintragung eines Softwarepatents erfüllt sein müssen.
Erfahren Sie nachfolgend, wie sich die Rechtsprechung entwickelt hat und welche Anforderungen für einen Patentschutz von Software (Softwarepatent) im Jahr 2022 gelten.