Das Jahr 2022 wird einige Änderungen für Online-Händler mitbringen. Die Bundesrepublik Deutschland hatte insgesamt drei EU-Richtlinien in nationales Recht zu übertragen. EU-Richtlinien gelten – anders als EU-Verordnungen wie die DSGVO – nicht unmittelbar, sondern sind durch den jeweiligen nationalen Gesetzgeber in nationales Recht umzusetzen.
Im Januar 2020 trat die so genannte Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161 in Kraft. Diese dient vor allem der Verbesserung des Verbraucherschutzrechts und ist Teil des so genannten „New Deal for Customers“ der EU-Kommission. Dieser soll das Verbraucherschutzrecht im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung anpassen. Zudem wurde die Europäische Warenkaufrichtlinie (kurz: WKRL – (EU) 2019/711) sowie die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (kurz: DIDRL – (EU) 2019/770) in nationales Recht umgesetzt.
Im Zuge der Umsetzung in Deutschland wurden mehrere Gesetzesänderungen vorgeschlagen und teilweise bereits verabschiedet.
Erfahren Sie in unserem nachfolgenden Blogbeitrag, auf welche erneuten Änderungen sich Onlinehändler zukünftig einstellen müssen.