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BGH: E-Mail-Werbung II

§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG; §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB

Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.

BGH, Beschluss vom 20.5.2009 - I ZR 218/07 (OLG Frankfurt/M., LG Frankfurt/M.)

(eigener Leitsatz)

OLG Hamm: Suchmaschinenmanipulation

§§ 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG

Setzt ein Dienstleister Techniken ein, die nicht mehr als Suchmaschinenoptimierung, sondern als eine Suchmaschinenmanipulation einzuordnen sind, so liegt ein Wettbewerbsverstoß in Form einer gezielten Behinderung des Mitbewerbers gem. § 4 Nr. 10 UWG vor. Ein Kriterium für eine Manipulation ist die Verwendung einer großen Anzahl für den Nutzer nicht sichtbarer Seiten, die nur für die Suchmaschine bestimmt sind, um in den Suchlisten ein höheres Ranking zu erzielen.

OLG Hamm, Urteil vom 18.6.2009 - 4 U 53/09 (LG Bielefeld) (rechtskräftig)

(eigene Leitsätze)