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BfDI ermittelt wegen Facebook-Fanpage gegen Bundespresseamt

facebook scrabbelDer Bundesbeauftragte für Datenschutz forderte bereits in der Vergangenheit Bundesministerien und oberste Bundesbehörden per Rundschreiben dazu auf, Facebook-Fanpages zu deaktivieren (wir berichtetet im Juli 2021 u.a. hier: https://www.dury.de/datenschutzrecht-blog/behoerden-sollen-ihre-facebook-seite-abschalten). Nun ermittelt er gegen das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), das die Facebook-Fanpage der Bundesregierung betreibt.

Die größten Datenschutz-Fehler bei Newslettern

email g48005b58b 640Nicht nur Onlinehändler haben beim Angebot eines Newsletters datenschutzkonform vorzugehen. Generell müssen alle Anbieter eines Online-Newsletters die rechtlichen Erfordernisse erfüllen.
Um den Adressaten zu erreichen bzw. einen E-Mail Newsletter an diesen zu versenden, ist es zunächst aus technischer Sicht notwendig, seine E-Mail-Adresse zu erheben. Hierbei handelt es sich bereits um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, welche laut DSGVO geschützt stattfinden muss. Zudem unterfallen Newsletter dem Wettbewerbsrecht.

OLG Frankfurt a.M.: Deutsche Bahn muss bei Online-Buchungen geschlechtsneutrale Anrede ermöglichen

diversAuch das OLG Frankfurt entschied(Urt. v. 21.06.2022, Az. 9 U 92/20), dass die Verpflichtung in einem Registrierungsformular zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen, eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität darstellt. Die Deutsche Bahn bot bisher auf ihrer Buchungsplattform als Anrede lediglich die Auswahl zwischen „Herr“ und „Frau“ an. Die Deutsche Bahn muss nun nachbessern. Zukünftig sollen Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen, eine weitere Anredeform auswählen können. Auch andere Onlineshops sind betroffen.

BGH-Entscheidung: E-Mail-Inbox-Werbung rechtswidrig ohne Einwilligung

spam mailsIm vom BGH (Urteil vom 13.01.2022, Az. IZR 25/19) entschiedenen Fall ging es um eine Klage der „Städtische Werke Lauf an der Pegnitz“ gegen einen anderen Anbieter aufgrund der Anzeige von Inbox Werbung durch das Beklagte Unternehmen.

Dreiste Betrugsmasche: Deutsches Patent- und Markenamt warnt eindringlich vor gefälschten Zahlungsaufforderungen

gefälschte rechung dpmaBesondere Vorsicht vor betrügerischen und irreführenden Zahlungsaufforderungen ist an diesen Tagen für Anmelder neuer Markenanmeldungen geboten. Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor einem besonders gravierenden Fall von betrügerischen Zahlungsaufforderungen die derzeit an Anmelder von neuen Markenanmeldungen versendet werden.
Für den Laien besonders schwer zu erkennen sind diese, da diese Rechnungen unerlaubterweise das Logo des DPMA, der deutschen Bundesadler wie in Originalschreiben abgedruckt ist sowie die gefälschte Unterschrift eines hochrangigen Mitarbeiters der oberen Bundesbehörde enthalten. In den Schreiben werden die Empfänger zu Zahlungen bestimmter Summen auf ausländische Konten aufgefordert. Meist handelt es sich hier um polnische Bankverbindungen.

Haften Plattform-Betreiber für das urheberrechts-widrige Verhalten ihrer Nutzer?

copyrightBisher konnten Plattformbetreiber für die Inhalte, die ihre Nutzer auf der Plattform veröffentlichen nur als Störer in Verfahren gegen Urheberrechtsverletzung belangt werden.
Mit seinen Urteilen vom 02.06.2022 (Az. I ZR 140/15, I ZR 53/17, I ZR 54/17, I ZR 55/17, I ZR 56/17, I ZR 57/17 und I ZR 135/18) ändert der BGH seine Rechtsprechung. Auf Basis der Urteile ist auch die rechtliche Verfolgung von Plattformbetreibern als aktive Täter denkbar, soweit diese nicht bestimmte Maßnahmen ergreifen.

Datenschutzkonferenz: Onlinehändler müssen Kunden Gastzugang anbieten

privacy policy g585c47a1a 640Die Datenschutzkonferenz (kurz: DSK) als Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder veröffentlichte am 24.03.2022 neue Vorgaben für Onlinehändler (https://datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20222604_beschluss_datenminimierung_onlinehandel.pdf). Unter anderem müssen Onlinehändler ihren Kunden grundsätzlich einen Gastzugang für die Bestellung bereitstellen.

Microsoft Office 365 - TIA - Transfer Impact Assessment im Finanzwesen - Beachtung der Regelungen für eine Auslagerung gem. MARisk AT9

microsoft 365Seit Mai 2022 berät Das IT-Recht-Team von DURY LEGAL - in Kooperation mit der Unternehmensberatungsgesellschaft DURY CONSULT (www.datenschutz-compliance.de) - einen großen Deutschen Finanzdienstleister, im Rahmen eines Cloud-Outsourcing-Projektes / Auslagerungsprojektes gem. MaRiskAT9 bzgl. der Einführung von MS Office365.

Das Beratungsprojekt hat die Durchleuchtung des umfangreichen Microsoft Rahmenvertrages eines der größten Deutschen Verbundes von Finanzdienstleistern und die Erstellung eines Transfer Impact Assessement (TIA) zum Gegenstand. Sinn und Zweck des Projektes besteht darin, die Geschäftsführung der Mandantin zu befähigen, eine geschäftliche Entscheidung bzgl. der Gestaltung ihrer zukünftigen IT-Systeme zu treffen. 

Das Projektteam besteht aus den Juristen Diplomjurist Benjamin Schmidt (DURY LEGAL) und Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. (Fachanwalt für IT-Recht) (DURY LEGAL) sowie dem Informatiker Dr. Andreas Crauser (DURY CONSULT).

Wenn auch Ihr Unternehmen datenschutzrechtliche Unterstützung und Know-How im Bereich IT-Sicherheit / Informationssicherheit in IT-Outsourcing-Projekten / Cloud-Migrationsprojekten bzw. der Einführung von MS Office 365 benötigt, rufen Sie uns einfach unter +49 (0)681 94005430 an oder schreiben Sie uns eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

DURY LEGAL auf dem Cybersecurity Day - 6 .Juli 2022

Banner AusstellerDie East Side Fab, die IHK Saarland und saaris e.V. laden am Mittwoch, den 6. Juli 2022, zum Cybersecurity Day  in die Saarlandhalle ein. Und auch wir von DURY LEGAL und DURY CONSULT sind mit einem eigenen Stand mit an Board. Neben einer Ausstellung, gibt es praxisnahe Erfahrungsberichte, Expertenrunden, Workshops und Vorträge rund um die Themen IT-Security, Compliance und Datenschutz.

Ein besonderes Highlight sind die Podiumsdiskussion und der Escape Room, bei dem Sie Ihr Know-How und Wissen rund um Cybersecurity ausprobieren können.

Sichern Sie sich jetzt noch Tickets, dabei sein lohnt sich! :-)

DURY LEGAL auf dem Saarcamp 2022

saarcampAm 25. und 26. Juni 2022 startet an der htw Saar das SaarCamp. Seit dem Jahr 2011 sind wir jedes Jahr als Sponsor dabei und auch in diesem Jahr könnt ihr DURY LEGAL auf dem Saarcamp antreffen.

Das besondere am SaarCamp ist das Konferenzformat, die Speaker und Sessions sind vorher nicht festgelegt, sondern werden am morgen der Veranstaltung von den Teilnehmern vorgestellt und geplant. Im späteren Verlauf des Tages werden die Teilnehmer zu Speaker und halten ihre Vorträge zu den unterschiedlichsten Themen. Das macht das ganze spannend und abwechslungsreich.

Sichern Sie sich auch ein Ticket, dabei sein lohnt sich :-)