Ist für den Verbraucher ersichtlich, dass er auf einer Internet-Plattform mit dem Klicken des Buttons „Buchung abschließen“ etwas zahlungspflichtig bucht?
Diese Frage klärte der Europäische Gerichtshof im Rahmen einer Vorlage zur Vorabentscheidung (Urteil v. 7. April 2022 – C-249/21). Hotelbesitzer sollten jetzt auch auf ihren eigenen Hotelwebsites die Buchungsformulare anpassen.