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PROKURA erteilt: Rechtsanwalt Martin Kerz ist nun auch Prokurist der DURY Compliance & Consulting GmbH

MKDie in Saarbrücken angesiedelte DURY GRUPPE stärkt ihr Management-Team. Die DURY Compliance & Consulting GmbH mit Hauptsitz in Saarbrücken und einer Zweigstelle in Luxemburg beruft Herrn Martin Kerz zu ihrem Prokuristen und erteilt Ihm Einzelvertretungsbefugnis (Einzelprokura). Die erforderliche Handelsregistereintragung erfolgt in den nächsten Wochen.

Newsletter von DURY LEGAL jetzt auch online abrufbar!

newslätter.pngDer aktuelle DURY LEGAL Newsletter ist nun auch online abrufbar unter der URL: https://www.dury.de/archive/185-dury-legal-newsletter-informationen-und-entwicklungen-aus-dem-it-recht-und-ip-recht 

In diesem Newsletter haben wir für Sie die neuesten Informationen aus dem Blog von DURY LEGAL zusammengestellt.

Regelmäßige Überprüfung der Warenabbildung für Amazon-Händler

online shopEine technische Funktion von Amazon birgt potentielles Risiko für Onlineshop-Händler. Im Rahmen der so genannten Anhängen Funktion können sich Händler an die Angebote anderer Anbieter „anhängen“. Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 18.03.2021 - Az. 6 W 8/18) bestehen für Händler, die sich an andere Angebote anhängen besondere Kontrollpflichten. Alle angebotenen Produkte müssen nach Ansicht des OLG Frankfurt regelmäßig dahingehend überprüft werden, ob die verkauften Produkte auch den auf dem angehängten Produkt befindlichen Bilder entsprechen.

Erfahren Sie mehr zum Hintergrund und warum das OLG Frankfurt zu dieser Entscheidung kam.

Die Auswirkungen des Brexit auf Online-Unternehmer Teil 3

brexitDatentransfers in das Vereinigte Königreich

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs am 31.01.2020 stand aus datenschutzrechtlicher Perspektive fest, dass Großbritannien nach Ablauf der vereinbarten Übergangsregelungen ein Drittland i. S. d. DSGVO sein wird.
Das erste Austrittsabkommen und das folgende Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich stellen hierzu Übergangsregelungen auf, auf die wir im Folgenden eingehen.

Lesen Sie nachfolgend wie die datenschutzrechtliche Status von Großbritannien zur Zeit ist und welche Konsequenzen in der Praxis von EU Unternehmen gezogen werden sollten, um rechtliche Risiken bewältigen zu können.

LG Frankfurt a.M.: Verpflichtende Auswahl der Anrede verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht

diversDer Betrieb von Online-Shops stellt den Verantwortlichen vor viele rechtliche Hindernisse. Von der neuen Entscheidung dürften aber auch weitere Formulare wie Kontaktformular& Newsletter betroffen sein. Das Landgericht Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil vom 3.12.2020 (Az. 2-13 O 131/20), festgestellt dass die Verpflichtung in einem Online-Shop bzw. einem Registrierungsformular zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität verletzt.

DSGVO: Lagerung von Patientenakten stellt keine Datenverarbeitung dar

files 4440841 640Patientendaten im Krankenhaus sind besonders schützenswert und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet werden. Aber nicht jeder Vorgang, bei dem solche Patientendaten betroffen sind, stellt auch eine Datenverarbeitung dar, die unter die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fällt. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied mit seinem Beschluss vom 15. Oktober 2020 (Az.: 5 Bs 152/20), dass die bloße Lagerung von alten Patientenakten keine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema...

BGH: Gegenabmahnung als Reaktion auf Abmahnung eines Mitbewerbers ist nicht rechtsmissbräuchlich und Bestimmtheitsgrundsatz gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gilt nicht für Abmahnungen - BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18 - OLG Hamm - LG Bochum

highstackoffoldersVivianSeefeld FotoliacomWenn eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eingeht ist es sehr verlockend, zu schauen, welche Wettbewerbsverstöße der Abmahner denn so alles  begangen hat.

Bisher war nicht letztinstanzlich geklärt, wie das Institut der "Gegenabmahnung" bzw. "Retourkutschen-Abmahnung" rechtlich eingeordnet werden sollte. Die Instanzrechtsprechung ging bislang davon aus, dass es zumindest unzulässig, d.h. rechtsmissbräuchlich ist, wenn man die Gegenabmahnung primär deshalb ausspricht, um Verhandlungsmasse zu schaffen.

Extrem ungeschickt war es daher, wenn man in der Gegenabmahnung einen inhaltlichen Zusammenhang zu der ersten Abmahnung hergestellt und ggf. vorgeschlagen hat, beide Seiten sollten doch einfach wechselseitig auf die Kostenforderungen verzichten, das Kriegsbeil einfach begraben und sich "auf ein Unentschieden" einigen.

Der BGH hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 21.01.2021 nun klargestellt, dass es grundsätzlich kein Problem darstellt, wenn man eine berechtigte Gegenabmahnung ausspricht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18 - OLG Hamm - LG Bochum) und es auch kein Problem zu sein scheint, wenn man wie folgt ein "Unentschieden" erreichen will:

Bildquelle: highstackoffoldersVivianSeefeld Fotolia.com

Datenschutzberatung für Behörden - Neue Landing-Page für die öffentliche Hand gestartet!

Datenschutz BehördeAm 07.04.2021 haben wir eine neue Micro-Landing-Page zum Thema Behördendatenschutz auf www.behoerde-datenschutz.de gestartet.

Die Seite wird nach und nach mit weiterem Content bestückt und dient dazu, bekannt zu machen, dass wir bei DURY LEGAL in den letzten 10 Jahren einen Schwerpunkt bzgl. der Beratung der öffentlichen Hand in allen Fragen des Datenschutzes herausgebildet haben.

Zu unseren Mandanten zählen Gebietskörperschaften von der Großstadt bis zu kleinen Kommunen, Jobcenter, Landesministerien, gesetzliche Krankenkassen, öffentlich-rechtlich organisierte Zweckverbände, Eigenbetriebe der öffentlichen Hand und Krankenhausgesellschaften in öffentlicher Trägerschaft.

Wenn auch Ihre Organisation Unterstützung im Bereich des Datenschutzes benötigt, können Sie einfach unser Kontaktformular für KdöR nutzen.

Datenschutzhinweise im App Store: Wie Apple den Datenschutz kennzeichnen will

cyber security 2765707 640Seit kurzem müssen alle Apps im App Store angeben, welche Nutzerdaten sie verwenden. Damit will Apple seinen Nutzern mehr Datenschutz gewährleisten. Wie die Kennzeichnung konkret aussieht und was sie bezwecken soll, erfahren Sie im folgendem Blogbeitrag.

ORGANISATION INTELLECTUAL PROPERTY - OIP - WARNUNG: Betrügerische Zahlungsaufforderungen nach Unions-Markenanmeldung

OIP trademark fraudDerzeit werden wieder verstärkt betrügerische Zahlungsaufforderungen an Markenanmelder versendet, die weitgehend offiziellen Anschein erwecken und nur im Kleingedruckten darauf hinweisen, dass man einen vollkommen wertlosen Eintrag auf irgendeiner Website erhält. Die Summe, die für diesen Nonsens gezahlt werden soll, bewegt sich bei ca. 2.000€ und damit in etwa bei dem doppelten, was  für eine europäische Markenanmeldung beim EUIPO in 3 Klassen an Amtsgebühren zu erwarten ist.

Die Absender dieser Pseudo-Rechnungen / Pseudo-Gebührenbescheide überwachen die öffentlichen Markenregister und schicken diese Anschreiben an die Anmelder neuer Unionsmarken.

In den letzten Tagen erhielten unsere Mandanten solch unerwünschte Post z.B. von der "ORGANISATION INTELLECTUAL PROPERTY - OIP".

Zahlen Sie bitte niemals auf solche Pseudo-Rechnungen! Alle unsere Mandanten erhalten sämtliche Rechnungen ausschließlich über unsere Kanzlei. Sie können daher sicher sein, nur an die richtigen Markenregister zu zahlen. Wir bitten Sie, vorsichtig zu sein.

WICHTIG: Informieren Sie auch Ihre Buchhaltung!

Falls Sie schon gezahlt haben sollten, lohnt sich oft eine Rückforderung. Wir haben schon erlebt, dass Gelder daraufhin anstandslos zurückgezahlt wurden, da die Betreiber ihr betrügerisches Geschäftsmodell nicht gefährden wollen.

Das Schreiben für eine total wertlose Eintragung bei der "ORGANISATION INTELLECTUAL PROPERTY - OIP" sieht wie folgt aus: