Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat Facebook durch aufsichtsbehördliche Untersagungsverfügung verboten, personenbezogene Daten von WhatsApp zu eigenen Zwecken zu verarbeiten. Es wurde auch der sofortige Vollzug angeordnet. Damit steht die von WhatsApp seit Wochen und Monaten propagierte Zusammenschaltung der Datenbestände zur Debatte. In den letzten Tagen hat WhatsApp den Druck auf seine Nutzer durch immer häufigere "NagScreens" gesteigert, der Datenweitergabe an den Mutterkonzern Facebook endlich zuzustimmen, wenn dies nicht bis am 15.05.2021 geschehe, dann werde man WhatsApp für die "nicht willigen" User deaktivieren.
Nach unserer Ansicht ist es datenschutzrechtlich auch höchst fragwürdig, dass es nicht möglich ist, eine einmal erteilte Erlaubnis / Einwilligung wieder rückgängig zu machen. Dabei sieht die DSGVO explizit ein Widerrufsrecht vor, das man genauso einfach ausüben können muss wie die Erteilung der Einwilligung. Auch hiergegen wird verstoßen.
Viele User sind daher in der letzten Zeit schon auf datenschutzkonforme Messenger wie Threema und Signal ausgewichen und haben sich von dem bisherigen Marktführer "WhatsApp" verabschiedet.
Nach Ansicht von DURY LEGAL genau das richtige Vorgehen. Warum sollte man sich dazu drängen lassen, mit seinen Daten zu bezahlen, wenn es kostengünstige bzw. kostenfreie datenschutzkonforme Alternativen wie Threema und Signal gibt?
Lesen Sie nachfolgend die Pressemitteilung zu WhatsApp, Facebook, Datenschutz & DSGVO: