Das Jahr 2023 hält einige Änderungen der Rechtslage bereit, die für den Online-Handel relevant sind. Welche Neuerungen im E-Commerce im Jahr 2023 bevorstehen, erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag.
Das Jahr 2023 hält einige Änderungen der Rechtslage bereit, die für den Online-Handel relevant sind. Welche Neuerungen im E-Commerce im Jahr 2023 bevorstehen, erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag.
Wer einen Online-Shop betreibt, trägt stets das Risiko abgemahnt zu werden. Eine (kostenpflichtige) Abmahnung kann dann ausgesprochen werden, wenn ein Online-Shop Betreiber in unzulässiger Weise Werbung für ein Produkt vornimmt oder gesetzliche Informationspflichten nicht einhält. Für die Abmahnung selbst ist es in vielen Fällen unerheblich, ob der Online-Shop Betreiber den Verstoß bewusst oder unbewusst durchführt. Auch einmalige Fehler, die offenkundige Versehen sind können abgemahnt werden (z.B. einmalige Schreibfehler bei Allergenkennzeichnungen wie „Sulfote“ statt „Sulfite“).
Welches die häufigsten Gründe für eine Abmahnung sind und wie man diese vorab vermeiden kann, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
Online-Händler müssen einiges an Informationspflichten beachten. Ob solche Informationspflichten auch über Herstellergarantien bestehen, war bisher nicht abschließend geklärt. Nun wurde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage geklärt, ob für Online-Händler eine Informationspflicht über eine solche Garantie besteht, obwohl der Händler nicht aktiv damit wirbt.
Auch das OLG Frankfurt entschied(Urt. v. 21.06.2022, Az. 9 U 92/20), dass die Verpflichtung in einem Registrierungsformular zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen, eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität darstellt. Die Deutsche Bahn bot bisher auf ihrer Buchungsplattform als Anrede lediglich die Auswahl zwischen „Herr“ und „Frau“ an. Die Deutsche Bahn muss nun nachbessern. Zukünftig sollen Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen, eine weitere Anredeform auswählen können. Auch andere Onlineshops sind betroffen.
Im vom BGH (Urteil vom 13.01.2022, Az. IZR 25/19) entschiedenen Fall ging es um eine Klage der „Städtische Werke Lauf an der Pegnitz“ gegen einen anderen Anbieter aufgrund der Anzeige von Inbox Werbung durch das Beklagte Unternehmen.
Beim Online-Shopping nehmen Händler häufig eine Bonitätsprüfung vor. Das Bundeskartellamt leitete nun eine so genannte Sektoruntersuchung ein, um zu prüfen, ob Händler sich bei der Bonitätsprüfung auch rechtskonform verhalten. Bei einer Sektoruntersuchung werden die Strukturen und Wettbewerbsbedingungen bestimmter Wettbewerbszweige (z.B. Online-Handel) untersucht und auf Auffälligkeiten hin geprüft.
Erfahren Sie wann eine Bonitätsprüfung rechtlich zulässig ist und in welchem Fall ein Online-Händler auf die Prüfung verzichten sollte.
Das im Bundesgesetzblatt verkündete Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Das Gesetz stellt umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Wirtschaftsakteure im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie wie Hersteller, Einführer und Händler werden ab dem 28. Juni 2025 sicherstellen müssen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Die lange Übergangsfrist erklärt sich dadurch, dass aufgrund der neuen Regelungen teilweise erhebliche Anpassungen an Produkten und Dienstleistungen notwendig sein werden.
Wer Werbung per E-Mail versendet, braucht grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Dies gilt auch für geschäftliche E-Mails, die kleine Werbebotschaften (z.B. in der Signatur) enthalten. Ohne Einwilligung gilt eine solche E-Mail-Werbung als rechtswidriger Spam, was zu einer Abmahnung und Unterlassungsansprüchen führen kann. Dies gilt insbesondere für Business-E-Mails, die sachbezogene Inhalte mit werblichen Inhalten vermischen. Über die Frage, ob durch eine kleine Werbebotschaft die gesamte E-Mail als Werbung einzuordnen ist, entschied das Kammergericht Berlin (Urteil vom 15.09.2021 - Az. 5 U 35/20).
Erfahren Sie mehr zur Entscheidung des Kammergerichts und wie wir diese einschätzen.
Das Verpackungsgesetz enthält eine Reihe von Pflichten für Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen, erstmals verwenden und dadurch Abfall verursachen. Ziel ist es, die Auswirkungen von Kunststoffverpackungen auf die Umwelt einzudämmen, um so die Recyclingquoten zu erhöhen. Die Umsetzung des 2021 überarbeiten Verpackungsgesetz erfolgte in bislang 2 Etappen (siehe https://www.dury.de/onlinerecht-blog/erneuerung-des-verpackungsgesetzes-was-sich-konkret-aendert). Nunmehr steht im Juli die 3. Etappe der Änderungen an.
Insbesondere beinhaltet das Verpackungsgesetz eine Systembeteiligungspflicht und eine Registrierungspflicht. Für Online-Händler stellt sich somit die Frage, ob für sie im Rahmen der Dritten Etappe auch eine Pflicht besteht über eine Systembeteiligungspflicht oder die Registrierung im Verpackungsregister LUCID zu informieren.
Erfahren Sie mehr über die Systembeteiligungspflicht und die Registrierungspflicht.
Der Gesetzgeber ändert zum 28.05.2022 die Auszeichnung von Preisen in Online-Shops durch die Novelle der Preisangabenverordnung (PAngV). Online-Shop-Händler müssen die Preisauszeichnung von Aktionspreisen, Rabattpreisen, UVP-Preisen, Grundpreisen (Preis pro kg/l) anpassen. Auf viele Lebensmittel in Flaschen fällt bereits Pfand an, dies muss in Onlineshops ebenfalls richtig gekennzeichnet werden. Die Vorgaben gelten auch für alle Handelsplattformen inklusive Google Shopping, eBay, Amazon und weitere externe Vertriebskanäle.
Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen.