OLG München: Kostenlose werbefinanzierte Arzneimittel-Datenbank
§§ 4 Nr. 1, 4 Nr. 11 UWG; § 7 HWG; §§ 32, 33 Berufsordnung der Ärzte Bayerns (BOÄ)
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Softwareunternehmen dürfen Ärzten kostenlose Software zur Verfügung stellen, auch wenn diese vollständig durch Werbung von Pharmafirmen finanziert wird. Hierin ist kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht oder das Heilmittelwerberecht zu sehen.
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(Leitsatz des Verfassers)
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OLG München, Urteil vom 03.12.2009 - 29 U 3781/09 (LG München I)
