Blog-Artikel

BGH: Internet-System-Vertrag - Az.: III ZR 79/09 - BGH, Urteil v. 04.03.2010

article thumbnail

BGH, Urteil v. 04.03.2010, Az. III ZR 79/09 Leitsätze des Gerichts: Zur rechtlichen Einordnung eines "Internet-System-Vertrags", der die Erstellu [ ... ]


BGH - Widerrufsbelehrung bei Ebay

article thumbnail

§§ 307, 312c, 312d, 346, 355, 356, 357 BGB; §§ 1, 14 BGB-InfoV Amtliche Leitsätze 1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die  [ ... ]


weitere Artikel

Aktuelle Twitter-Meldungen

OLG Köln - Haftung des Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen Dritter

§ 1004 BGB

Mainboard

Die Störerhaftung des Inhabers des Internetanschlusses für Rechtsverletzungen, die Dritte über seinen Anschluss begangen haben ist weitreichend. Der Anschlussinhaber muss im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast Angaben zu Personen machen, die nach seiner Kenntnis Rechtsverletzungen über den betreffenden Anschluss begangen haben könnten. Es reicht nicht aus, pauschal darauf zu verweisen, die Rechtsverletzung selbst habe man nicht begangen, man wisse aber auch nicht wer es gewesen sein könne.

Volltext der Entscheidung von MIR

OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009 - Az. 6 U 101/09

(eigene Leitsätze)

Ihr Ansprechpartner:

MD-freigestellt

Marcus Dury LL.M. 

Fachanwalt für IT-Recht - Rechtsanwalt

Tel. 0681-94005430

Fax 0681-940054333

mdury@dury.de

xingxing

WSC

website-check.de ist ein Service der Rechtsanwaltskanzlei DURY

Kostenfreie Hotline: 0800-101 44 63