Blog-Artikel

Nachlese zu dem Vortrag: Rechtliche Aspekte der E-Mail-Nutzung im Unternehmen

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Trier - Am 16.02.2011 fand im Vortragsraum des Wissenschaftsparks Petrisberg die Vortragsveranstaltung "Dokumentenmanagement zum Anfassen" statt. Dabe [ ... ]


OLG Köln - Haftung des Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen Dritter

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§ 1004 BGB
Die Störerhaftung des Inhabers des Internetanschlusses für Rechtsverletzungen, die Dritte über seinen Anschluss begangen h [ ... ]


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Aktuelle Twitter-Meldungen

OLG Düsseldorf: Geschäftsführerhaftung bei ungeprüfter Verwendung zugekaufter Adressdaten bei E-Mail-Marketing

§§ 3, 7 II Nr. 3 UWG

Gesetz_klein1. Neben der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer gem. § 43 Abs. 2 GmbHG persönlich auf Unterlassung, wenn er keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, um unlautere E-Mail-Werbung (SPAM) zu verhindern.

2. Bei dem Erwerb von Adressdaten besteht die Pflicht, vor der Versendung von Werbe-E-Mails die wirksame Einwilligung der Adressaten gem. § 4a BDSG zumindest in Stichproben zu überprüfen.

3. Irgendwelche unsubstantiierten Zusicherungen des Veräußerers der Adressdaten exkulpieren den Verwender nicht. Der Geschäftsführer darf sich nicht auf unsubstantiierte Aussagen des Veräußerers verlassen.

(Leitsätze des Verfassers)

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2009 - 20 U 137/09, rechtskräftig (LG Kleve)

Ihr Ansprechpartner:

MD-freigestellt

Marcus Dury LL.M. 

Fachanwalt für IT-Recht - Rechtsanwalt

Tel. 0681-94005430

Fax 0681-940054333

mdury@dury.de

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