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BGH-Urteil I ZR 197/08: Anspruch auf Herausgabe und Freigabe des Domainnamens bei treuhänderischer Registrierung

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Eine Person, die treuhänderisch für den Treugeber (hier eine Bürgerinitiative aus der sich im späteren Verlauf ein Verein gründete) eine Domain [ ... ]


Kein Anspruch auf sofortige Löschung der IP-Adressen, OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 16.6.2010

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Leitsatz von ref. iur Thomas Reiter: Internet-Diensteanbieters sind rechtlich nicht verpflichtet, den Kunden dynamisch vergebene IP-Adressen nach Bee [ ... ]


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LG Manheim - Michael Jackson - Kennzeichen-, Namens- und Persönlichkeitsrecht

§§ 5, 15, 23 Nr. 2 MarkenG ; §§ 12, 823 Abs. l, 1004 BGB ; §§ 22, 23 KUG ; Art. 5 Abs. 3 GG


Gesetz_klein

1. Nach dem Tod des weltbekannten Popstars Michael Jackson unter der Bezeichnung „A Tribute to Michael Jackson, King of Pop The Show” durchgeführte künstlerische Showveranstaltungen, bei denen ein Double Michael Jackson imitiert, sowie die Werbung für diese Veranstaltungen mit Abbildungen des Doubles verletzen unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit weder das postmortale Persönlichkeitsrecht von Michael Jackson, noch sein Recht am eigenen Bild. Auch eine Verletzung seines Namensrechts durch die Verwendung der Bezeichnung „King of Pop” und die Verletzung etwaiger Titelschutzrechte an einem „Best-Of”-Album Michael Jacksons durch den rein inhaltsbeschreibenden Veranstaltungstitel scheiden aus.

 

2. Zur Frage der Aktivlegitimation von in den USA bestellten Verwaltern des Nachlasses von Michael Jackson und zu deren Glaubhaftmachung im Verfahren der einstweiligen Verfügung.


Landgericht Mannheim, Urteil vom 22.10.2009 - Az.: 2 0 204/09 (Michael Jackson-Imitation) - offizielle Leitsätze

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Marcus Dury LL.M. 

Fachanwalt für IT-Recht - Rechtsanwalt

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