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OLG Hamburg: Unernsthafte Unterlassungsverpflichtungserklärung - Neto Export

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§ 3 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 1 PAngV, § 9 UWG, § 12 Abs 1 UWG, § 2 Abs 2 RVG, Nr. 2302 Anlage 1 RVG, Nr. 2300 Anlage 1 RVG  [ ... ]


BGH: Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen

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In einem Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 44/10; V ZR 45/10; V ZR 46/10 beschäftigte sich der BGH mit der Frage, ob eine Stiftung die ungenehmigte Herst [ ... ]


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Amtsgericht München: Bestellbestätigung eines Onlineshops - Webshop

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Dem Urteil vom 4.2.2010 - 281 C 27753/09 - des Amtsgerichts München war ein Streit vorausgegangen, in dem der Kläger in einem Onlineshop Geräte bestellte. Der Beklagte übersandte daraufhin Bestellbestätigungen. Danach übersandte der Beklagte anstatt der bestellten Geräte Ersatzakkus für diese. Außerdem erhielt der Kläger eine Rechnung für die nicht gelieferten Geräte. Nun forderte der Kläger Lieferung der bestellten Geräte.

Die Klage wurde vom Amtsgericht München als unbegründet erachtet. Das Hauptaugenmerk des Gerichts lag auf dem Punkt, dass es zwischen beiden Parteien zu keinem Vertragsschluss über die bestellten Geräte gekommen ist. Zwar liegt mit der Bestellung der Klägerin ein Angebot vor. Dieses wird aber nicht schon alleine durch Zusendung einer Bestellbestätigung des Beklagten rechtmäßig angenommen.

Hiernach wird im Urteil des AG München präzisiert, dass Bestellbestätigungen eines Onlineshops nach dem objektiven Empfängerhorizont nicht die Funktion einer Angebotsannahme erfüllen, wenn sie lediglich den Bestellungseingang bestätigen und nichts Weiteres über die Annahme der Bestellung enthalten.

Sie haben Schwierigkeiten mit Ihren Online-Bestellungen, erhalten Ihre Bestellung nicht oder möchten gar einen Onlineshop betreiben? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen schnell und bundesweit. Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0681 37208961 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

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