Urheber- und Medienrecht
Abwehr von Filesharing-AbmahnungenFalls Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in einer Internet-Tauschbörse erhalten haben, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir können große Erfahrung in diesem speziellen Rechtsbereich vorweisen.
Pro Monat vertreten wir eine große Anzahl von Abgemahnten, die uns über unseren Service Filesharinganwalt.de, per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) oder per Telefon (0681 94005430) kontaktieren. Allein in den letzten Jahren haben wir mehrere tausend Abgemahnte vertreten und die außergerichtliche Vertretung übernommen. Bei uns zahlen Sie nur unser klar kommuniziertes Pauschalhonorar für die zeitlich unbefristete außergerichtliche Vertretung, die Gegenseite geht in den meisten Fällen leer aus. Im Durchschnitt müssen Sie für die außergerichtliche Bearbeitung der Angelegenheit mit Kosten i.H.v. ca. 100 bis 300 € zzgl. MwSt. rechnen. Falls gewünscht, handeln wir auch Vergleiche aus. Da wir jedoch eine Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens der Abmahnkanzleien annehmen, raten wir im Normalfall dazu, erst einmal keinen Cent an die Abmahnkanzlei zu zahlen.
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