Rechtsgebiete der Kanzlei DURY
Das IT-Recht und der gewerbliche Rechtsschutz (Markenrecht und Wettbewerbsrecht) bilden den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten aber auch in allgemeinwirtschaftsrechtlichen Belangen, wie z.B. dem Handels- und Gesellschaftsrecht.
Wir bieten nur diejenigen Rechtsgebiete an, in denen wir vertiefte Kenntnisse besitzen. In einer zunehmend komplexen Welt ist es auch für Juristen nicht mehr möglich, auf allen möglichen Rechtsgebieten zu praktizieren. Rechtsgebiete, die auf diesen Seiten nicht aufgeführt sind, werden daher von uns nicht bearbeitet.
Sollten wir ein benötigtes Rechtsgebiet nicht anbieten, können wir auf ein informelles Netzwerk von Kooperationskollegen zurückgreifen. Wir vermitteln gerne den Kontakt.
Für weitergehende Informationen wählen Sie einfach eines der im Menü auf der linken Seite aufgelisteten Rechtsgebiete, die zu unserem Leistungsportfolio gehören:
IT-Projekte - IT-Rahmenverträge
Eine Kostenexplosion auf Beschafferseite vernichtet ebenso Kapital, wie ausufernde Manntage auf Auftragnehmerseite. Eine frühzeitige rechtliche Beratung, die mit technischem Sachverstand erfolgt und darauf achtet, dass ordnungsgemäße Leistungsbeschreibungen in das Vertragsverhältnis eingeführt werden. Die Regelung eines interessensgerechten Verfahrens zur Änderung der Anforderungen innerhalb des Projekts (Change-Request-Verfahren) im Voraus hilft, Konflikte zu vermeiden und zahlt sich im Projektverlauf aus. Durch unsere Einbindung können Sie die Kosten des Gesamtprojektes besser kalkulieren, das Risiko des Scheiterns des IT-Projektes verringern und Prozessrisiken mindern bzw. Ihre Rechtsposition verbessern. Eine gute Investition. Falls Sie unsere Dienstleistungen benötigen, können Sie uns unter der kostenfreien Servicenummer 0800 101 44 63 anrufen oder schreiben Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Wir kümmern uns darum. Schutz von Software - IT-VertragsrechtDie Vermarktung von Software und softwarebezogenen IT-Dienstleistungen unterscheidet sich in vielen Punkten von klassischen Geschäftsfeldern der Offline-Welt. Software wird auf Grund ihrer Komplexität oftmals im Projektgeschäft vertrieben und vor Ort auf die Anforderungen des Auftraggebers individuell angepasst. Teilweise werden auch individuelle Entwicklungsstränge gepflegt oder es erfolgt eine vollständige Neuerstellung einer Software. Kosten können dabei natürlich leicht ausufern.
DomainrechtDomains sind zwar rechtlich nicht mit einem Schutzrecht wie z.B. einer Marke vergleichbar, werden jedoch immer wichtiger für die Absicherung von Geschäftsbezeichnungen und Marken. Spätestens seit der "ahd.de-Entscheidung" des Bundesgerichtshofes im Jahr 2009 ist klar, dass sich Domains auch zur Verteidigung gegen Markenangriffe eignen, wenn die Domain bereits vor Anmeldung der Marke markenmäßig benutzt wurde. Bei jeder Markenanmeldung sollte man sich daher auch alle verfügbaren und relevanten Domains sichern. Dies ist weitaus günstiger, als sich die Domains nachträglich rechtlich zu erkämpfen.
Telekommunikationsrecht
Ein Umstand der den meisten Arbeitgebern jedoch unbekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass bereits das Bereitstellen eines dienstlichen Telefons oder E-Mail-Accounts gegenüber eigenen Arbeitnehmern den Anwendungsbereich des TKG eröffnet.
Onlinerecht - Telemedienrecht
Das Telemedienrecht ist weitgehend im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RfMStV) [MD1] und dem am 1. März 2007 in Kraft getretenen Telemediengesetz (TMG) geregelt. Es bestimmt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Websites und Online-Shops. Wenn Sie als Shopbetreiber oder Werbeagentur Hilfe bei der Erstellung oder beim Betrieb Ihrer Internetseiten benötigen, stehen wir Ihnen mit unseren hoch spezialisierten Rechtsdienstleistungen zu einem fairen Pauschalpreis zur Verfügung. Informationen darüber, wie wir Ihre Internetseite prüfen können und wie wir Sie vor den rechtlichen Fallstricken des Handelns im Internet bewahren können, finden Sie auf unserer Informationsseite www.website-check.de.
Abwehr von Filesharing-AbmahnungenFalls Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in einer Internet-Tauschbörse erhalten haben, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir können große Erfahrung in diesem speziellen Rechtsbereich vorweisen.
Pro Monat vertreten wir eine große Anzahl von Abgemahnten, die uns über unseren Service Filesharinganwalt.de, per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) oder per Telefon (0681 94005430) kontaktieren. Allein in den letzten Jahren haben wir mehrere tausend Abgemahnte vertreten und die außergerichtliche Vertretung übernommen. Bei uns zahlen Sie nur unser klar kommuniziertes Pauschalhonorar für die zeitlich unbefristete außergerichtliche Vertretung, die Gegenseite geht in den meisten Fällen leer aus. Im Durchschnitt müssen Sie für die außergerichtliche Bearbeitung der Angelegenheit mit Kosten i.H.v. ca. 100 bis 300 € zzgl. MwSt. rechnen. Falls gewünscht, handeln wir auch Vergleiche aus. Da wir jedoch eine Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens der Abmahnkanzleien annehmen, raten wir im Normalfall dazu, erst einmal keinen Cent an die Abmahnkanzlei zu zahlen.
MarkenrechtDie Anmeldun g einer Marke dient der Absicherung des eigenen Geschäftsauftrittes und der eigenen Produkte. Kunden können die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung über Marken zuordnen. Eine starke Marke dient dem geschäftlichen Erfolg.
DURY berät Sie in allen Fragen des nationalen und internationalen Markenrechts. „Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“
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Die Beratung in IT-Projektverträgen gehört zum Kernbereich unseres Leistungsportfolios. Unabhängig davon, ob Sie als IT-Unternehmen Software oder gesamte IT-Systeme anbieten oder sich als Auftraggeber auf der Beschaffungsseite befinden, wir können Ihnen helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Firmen, die Telekommunikationsdienste i.S.d. des Telekommunikationsgesetzes, z.B. Telefon, Internetanschlüsse oder E-Mail-Accounts zur Nutzung bereitstellen bzw. Firmen, die hierfür Software herstellen, unterliegen den Regeln des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Das TKG gilt damit für die klassischen Telekommunikations-Provider ebenso, wie für Krankenäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels oder auch Firmen, die ihren Gästen Hot-Spots zur Internetnutzung bereitstellen.
g einer Marke dient der Absicherung des eigenen Geschäftsauftrittes und der eigenen Produkte. Kunden können die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung über Marken zuordnen. Eine starke Marke dient dem geschäftlichen Erfolg.