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Rapid Share - One Click Hoster - OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.4.2010, Az. I-20 U 166/09 12 O 221/09 §§ 19a; 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG

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OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.4.2010, Az. I-20 U 166/09 12 O 221/09 §§ 19a; 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG
1. One-Clicke-Hoster (Sharehoster) wie Rapidsh [ ... ]


Heilmittelwerberecht - Apotheke - Neue Entscheidung des OLG-Dresden - 14 U 651/11

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Heilmittelwerberecht Apotheke - Irreführende Werbung einer Apotheke „Die preiswerte Apotheke“, „Discounterapotheke“, „Immer alles Mc Güns [ ... ]


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BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Internet-Sperren unzulässig

Gesetz_kleinBVerfG: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde des AK Zensur - Beschwerde nicht ausreichend begründet und Subsidiaritätsgrundsatz verletzt

Die Verfassungsbeschwerde mehrerer Mitglieder des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) gegen das Zugangserschwerungsgesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie ist gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde mit Entscheidung vom 21.04.2011 bereits als unzulässig zurückgewiesen und nicht zur Entscheidung angenommen (Az.: 1 BvR 508/11).

Das BVerfG hielt die Begründung der Verfassungsbeschwerde schon formell nicht für ausreichend, außerdem vertrat das BVerfG die Auffassung, die Beschwerdeführer hätten zunächst vor einfachen Gerichten klagen müssen.

 

Ihr Ansprechpartner:

MD-freigestellt

Marcus Dury LL.M. 

Fachanwalt für IT-Recht - Rechtsanwalt

Tel. 0681-94005430

Fax 0681-940054333

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