Datenschutz: Bußgeldandrohungen des Datenschutzzentrums Saarland wegen Google-Analytics
Das unabhängige Datenschutzzentrum Saarland hat vorletzte Woche Bußgeldandrohungen an Webseitenbetreiber versendet. In den uns vorliegenden Schreiben wird argumentiert, die Seitenbetreiber verstießen gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben, da die Voraussetzungen für den Rechtskonformen Betrieb von Google-Analytics in Deutschland nicht erfüllt worden seien.
Weitere Informationen zu den Aufforderungsschreiben des Datenschutzzentrums Saarland finden Sie auf unserem Blog bei Website-Check.de.
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BGH: "Heise vs. Musikindustrie" - Entscheidungsgründe veröffentlicht: Urteil des I. Zivilsenats vom 14.10.2010 - I ZR 191/08
BGH-Urteil des I. Zivilsenats vom 14.10.2010 - I ZR 191/08
Nachdem die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem lange währenden Rechtsstreits zwischen dem Heise Verlag (www.heise.de) und der Musikindustrie bereits im Oktober 2010 veröffentlicht wurde, hat der BGH nun auch die schriftliche Begründung seiner Entscheidung zum Abruf auf seinen Internetseiten bereit gestellt.
Kern des Streits war die Frage, ob im Rahmen einer Online-Presseberichterstattung auch Links gesetzt werden dürfen, wenn die Linksetzung nicht zwingend notwendig ist und der Inhalt der verlinkten Seite ggf. ein Produkt bewirbt, das in Deutschland nicht vertrieben werden dar.
Bereits im Oktober 2010 hat der BGH entschieden, dass dass der Heise-Verlag "im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung" Links setzen darf, auch wenn auf der verlinkten Seite eine Software angeboten wird, die Urheberrechtsverletzungen ermöglicht.
Links auf fremde Inhalte werden von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst, wenn sie "einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen".
Der Grundrechtsschutz erstreckt sich nach Ansicht des BGH "nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Form der Meinungsäußerung oder Berichterstattung; zum Recht auf freie Presseberichterstattung gehört gleichfalls neben der inhaltlichen die formale Gestaltungsfreiheit".
Es wäre schön, wenn dies auch einmal die Hamburger Gerichte zur Kenntnis nehmen würden!
Sozialgericht Dortmund: Gemeinnütziger Verein muss Künstlersozialabgabe an Künstlersozialkasse leisten
In seinem Urteil vom 25.2.2011 – Az.: S 34 R 321/08 – hat das Sozialgericht Dortmund entschieden, dass Arbeiten wie etwa Satzgestaltung, Layout, grafische Arbeiten, Bildbearbeitungen usw. als künstlerische Leistungen zu werten seien und dass deshalb auch die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen sei.
Beim Webdesign stehe die kreative Gestaltung der Webseite im Vordergrund. Die technische Umsetzung, bei der die einzelnen Elemente des Gesamtdesigns in die Internetseite eingefügt und gepflegt würden, diene ebenso der Vollendung des Gesamtwerks und könne nicht isoliert betrachtet werden. Daher müsse ein gemeinnütziger Verein zur Künstlersozialabgabe herangezogen werden, soweit er im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler vergibt. Letztlich wurde der Verein verurteilt, Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse zu zahlen.
Im vorliegenden Fall hatte der gemeinnützige Verein – das Forschungsinstitut Geragogik e.V. – nicht nur gelegentlich die Erstellung von Tagungs- und Einladungsflyern, Briefbögen, Visitenkarten, Logos, Bildbearbeitungen und Plakaten sowie das Design und die Programmierung des Internetauftritts bei verschiedenen Firmen in Auftrag gegeben.
OLG Naumburg: Pflichtinformation über schnelle elektronische Kontaktaufnahme
Das Oberlandesgericht Naumburg hat in seinem Urteil vom 13.8.2010 (Az.: 1 U 28/10) entschieden, dass die Formulierung
„Ich freue mich auf E-Mails“
nicht den Anforderungen des § 5 TMG (Telemediengesetz) über eine korrekte Anbieterkennzeichnung und auch nicht zur Angabe der Daten für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme genügt.
OLG Düsseldorf: Google-Adwords und Hapimag
Nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.12.2010 (Az.: I 20 W 136/10) verhält sich ein werbendes Unternehmen rechtswidrig, wenn es im Rahmen von Google Adwords einen geschützten Markennamen als Keyword verwendet und neben den Suchergebnissen im Anzeigentext selbst der Markenname erscheint.
BGH: Entscheidung über die Notwendigkeit eines Versandkostenhinweises und anderen Angaben im Versandhandel
Mit Urteil vom 16.7.2009 (Az. I ZR 50/07) hat der Bundesgerichtshof konkretisiert, dass es der Preisangabenverordnung (PAngV) nicht genügt, wenn der Verbraucher erst bei Aufruf des Warenkorbs darüber informiert wird, dass und in welcher Höhe Versandkosten anfallen und dass die Umsatzsteuer im Endpreis enthalten ist. Jedoch reicht es im Online-Versandhandel aus, unmittelbar bei Werbung für einzelne Produkte den Hinweis auf sonstige Preisbestandteile (z.B. "Inkl. MwSt. - zzgl. Versandkosten“ aufzuführen.
Es ist dabei ausreichend, wenn dieser Hinweis beim Preis innerhalb der Artikelbeschreibung angebracht wird, in der Artikelübersicht ist er nicht notwendig. Darüber hinaus muss der Begriff "Versandkosten" mit einer Versandkostentabelle verlinkt sein.
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