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BGH: Lernspiele können urheberrechtlich geschützt sein

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In seinem Urteil vom 1.6.2011 – Az.: I ZR 140/09 – hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Lernspiele nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes übe [ ... ]


BGH - Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung

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§§ 890, 945 ZPO
1. Eine im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil erlassene Verbotsverfügung wird mit der Verkündung des Urte [ ... ]


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DGRI - Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik

dgriDie Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) beschäftigt sich mit Fragen im Spannungsfeld der Informatik und EDV-Technik einerseits sowie des Rechts und der Wirtschaft andererseits. In der DGRI haben sich IT-Juristen aus der  Wirtschaft, der Anwaltschaft und Forschung und Lehre zusammengeschlossen.

In den Fachausschüssen der DGRI und den Fachtagungen werden stets die aktuellsten Rechtsprobleme des IT-Rechts diskutiert und bearbeitet. Die Herbstakademie der DGRI und der Deutschen Stiftung für Recht und Informatilk (DSRI) wird von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. regelmäßig besucht.

Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. ist seit dem Jahr 2007 Mitglied der DGRI.

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