Telekommunikationsrecht
Firmen, die Telekommunikationsdienste i.S.d. des Telekommunikationsgesetzes, z.B. Telefon, Internetanschlüsse oder E-Mail-Accounts zur Nutzung bereitstellen bzw. Firmen, die hierfür Software herstellen, unterliegen den Regeln des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Das TKG gilt damit für die klassischen Telekommunikations-Provider ebenso, wie für Krankenäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels oder auch Firmen, die ihren Gästen Hot-Spots zur Internetnutzung bereitstellen.
Ein Umstand der den meisten Arbeitgebern jedoch unbekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass bereits das Bereitstellen eines dienstlichen Telefons oder E-Mail-Accounts gegenüber eigenen Arbeitnehmern den Anwendungsbereich des TKG eröffnet.
Neben diesen arbeitsrechtlichen Aspekten ist das Telekommunikationsrecht auch in der IT-Projektberatung zu beachten.
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