Telekommunikationsrecht

netzwerkFirmen, die Telekommunikationsdienste i.S.d. des Telekommunikationsgesetzes, z.B. Telefon, Internetanschlüsse oder E-Mail-Accounts zur Nutzung bereitstellen bzw. Firmen, die hierfür Software herstellen, unterliegen den Regeln des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Das TKG gilt damit für die klassischen Telekommunikations-Provider ebenso, wie für Krankenäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels oder auch Firmen, die ihren Gästen Hot-Spots zur Internetnutzung bereitstellen.

Ein Umstand der den meisten Arbeitgebern jedoch unbekannt sein dürfte, ist die Tatsache, dass bereits das Bereitstellen eines dienstlichen Telefons oder E-Mail-Accounts gegenüber eigenen Arbeitnehmern den Anwendungsbereich des TKG eröffnet.

Neben diesen arbeitsrechtlichen Aspekten ist das Telekommunikationsrecht  auch in der IT-Projektberatung zu beachten.

Falls Sie telekommunikationsrechtliche Fragen haben oder Verträge benötigen, rufen Sie uns unter der kostenfreien Servicenummer 0800 101 44 63 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Wir kümmern uns darum.


Bildnachweis: escapechen/Pixelio
Ihr Ansprechpartner:

MD-freigestellt

Marcus Dury LL.M. 

Fachanwalt für IT-Recht - Rechtsanwalt

Tel. 0681-94005430

Fax 0681-940054333

mdury@dury.de

xingxing

WSC

website-check.de ist ein Service der Rechtsanwaltskanzlei DURY

Kostenfreie Hotline: 0800-101 44 63