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OLG Frankfurt am Main.: Keine Datenspeicherungspflicht des Zugangs-Providers auf Zuruf

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§ 280 BGB; §§ 19a, 101; TKG § 113b UrhG 1. Zugangs-Provider sind nicht verpflichtet, bei Verdacht einer Urheberrechtsverletzung  die Verk [ ... ]


BGH: kurzfristige Speicherung dynamischer IP-Adressen ist - unter bestimmten Umständen - zulässig

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In seinem Urteil vom 13.1.2011 – Az.: III ZR 146/10 - hat der Bundesgerichtshof die kurzfristige Speicherung von IP-Adressen gem. § 100 Abs. 1 Te [ ... ]


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ZPT Saarbrücken - Der Einsatz von Google-Services im Unternehmen - 19. November 2009

zpt
Am 19. November 2009 fand im großen Saal der IHK Saarbrücken ein Themenabend der ZPT-Saarbrücken über den "Einsatz von Google-Services im Unternehmen". statt. Im Rahmen von drei Vorträgen wurden die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von Google-Colloboration-Services wie z.B. Google-Wave, Google-Calendar und Google-Mail sowie dem Tracking-Service Google-Analytics und den Werbediensten Google-Adsense und Google-Adwords dargestellt.

ihk

Neben Herrn Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. hielten der externe Datenschutzbeauftragte, Herr Pirron von der Datenschutz Treuhand e.V. und der betriebliche Datenschutzbeauftragte von der VSE NET GmbH Vorträge rund um das Thema Datenschutz im Unternehmensumfeld.
Ihr Ansprechpartner:

MD-freigestellt

Marcus Dury LL.M. 

Fachanwalt für IT-Recht - Rechtsanwalt

Tel. 0681-94005430

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