Abwehr von Filesharing Abmahnungen

Urheberrecht Anwalt 350Falls Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung in einer Internet-Tauschbörse erhalten haben, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir können große Erfahrung in diesem speziellen Rechtsbereich vorweisen.

Pro Monat vertreten wir eine große Anzahl von Abgemahnten, die uns über unseren Service Filesharinganwalt.de, per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) oder per Telefon (0681 94005430) kontaktieren.

Allein in den letzten Jahren haben wir mehrere tausend Abgemahnte vertreten und die außergerichtliche Vertretung übernommen.

Vertretung zu einem festen Pauschalhonorar - Keine versteckten Kosten

Bei uns zahlen Sie nur unser klar kommuniziertes Pauschalhonorar für die zeitlich unbefristete außergerichtliche Vertretung, die Gegenseite geht  in den meisten Fällen leer aus. Im Durchschnitt müssen Sie für die außergerichtliche Bearbeitung der Angelegenheit mit Kosten i.H.v.  ca. 100 bis 300 € zzgl. MwSt. rechnen. Falls gewünscht, handeln wir auch Vergleiche aus. Da wir jedoch eine Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens der Abmahnkanzleien annehmen, raten wir im Normalfall dazu, erst einmal keinen Cent an die Abmahnkanzlei zu zahlen.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Filesharing-Abmahnung

Unsere Dienstleistung besteht in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch, auf dessen Basis wir das weitere Vorgehen festlegen können. Üblicherweise empfiehlt es sich, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung auf Basis der Umstände des Einzelfalles zu erstellen und anzupassen. Wir bestellen uns dann als Ihr rechtlicher Vertreter und wickeln die komplette Kommunikation mit der Abmahnkanzlei ab, unabhängig davon, wie hartnäckig die Gegenseite ist. Wenn Sie uns beauftragen, vertreten wir Sie außergerichtlich zeitlich unbefristet zu dem vereinbarten Pauschalpreis.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Falls wir für Sie eine erweiterte modifizierte Unterlassungserklärung (mod. UE) abgegeben haben, können Sie auch ggf. eingehende Folgeabmahnungen zur Überprüfung einreichen. Falls diese von der bereits abgegebenen erweiterten modifizierten Unterlassungserklärung erfasst werden, weisen wir die Folgeabmahnung ohne Zusatzkosten zurück. Hierfür genügt ein kurzes Anschreiben an die Gegenseite. In Extremfällen können wir für Sie auch sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abgeben. Dieses Vorgehen sollte insbesondere bei Abmahnungen, die sog. Chartcontainer oder Sampler (z.B. "Bravo Hits Vol. 71) erfassen, in Betracht gezogen werden.

Schnelle Reaktion

Bei Filesharing-Abmahnungen sind die Fristen meist sehr kurz. Schnelle Reaktion ist Pflicht. Wir kommunizieren daher primär per E-Mail und FAX und müssen uns nicht aufwändig in die Materie einarbeiten. So können wir Ihnen mit unsere Spezialisierung einen kostengünstigen und verlässlichen Service bieten.

 


 

Möglichst schnell können Sie mit uns per E-Mail in Kontakt treten: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Senden Sie uns einfach Ihre Abmahnung per E-Mail (.jpg oder .pdf).

Wir haben auch einen Uploadservice eingerichtet! Nutzen Sie einfach unser Portal Filesharinganwalt.de. Dort können Sie Ihre eingescannte Abmahnung online zur Prüfung einreichen. DURY regelt das !

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