Designrecht

face_small_highDURY berät Sie in allen Fragen des Designrechts. Das Designrecht dient dem Schutz und der Absicherung von kreativen Gestaltungsentwürfen (Designs). Als anerkanntes Schutzrecht kann ein sog. Geschmacksmusterrecht vor Nachahmern und Plagiaten schützen.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Geschmacksmustergesetzes ist ein Entwurf schutzfähig,  der "neu ist und Eigenart hat“. Neu ist ein Geschmacksmuster, wenn es nicht identisch bzw. sehr ähnlich einem zuvor angemeldeten Muster ist. Eigenart hat es, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem zuvor angemeldeten Muster unterscheidet.

Innovative Unternehmen sind erfolgreich, wenn Sie sich von der Konkurrenz abheben und ihre Produkte best möglich rechtlich absichern. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir Sie bei Geschmacksmusteranmeldungen untertützen und  Sie gegen Angriffe von Dritten oder Plagiatoren verteidigen.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der vertraglichen Absicherung Ihrer Schutzrechte, indem wir z.B. Lizenzverträge für Sie erstellen und Sie bei Vertragsverhandlungen begleiten, so dass Sie Ihre Schutzrechte optimal wirtschaftlich nutzen können. Bei unserer Beratung beachten wir selbstverständlich auch das „benachbarte“ Marken- und Urheberrecht.

Sind Sie Designer oder sehen Sie für Ihr Unternehmen die Möglichkeit, Ihre Marktposition oder Ihre Produkte durch ein Designrecht abzusichern? Rufen Sie uns unter der kostenfreien Servicenummer 0800 101 44 63 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Wir kümmern uns darum.

Ihr Ansprechpartner:

MD-freigestellt

Marcus Dury LL.M. 

Fachanwalt für IT-Recht - Rechtsanwalt

Tel. 0681-94005430

Fax 0681-940054333

mdury@dury.de

xingxing

WSC

website-check.de ist ein Service der Rechtsanwaltskanzlei DURY

Kostenfreie Hotline: 0800-101 44 63