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EuG: Übereinstimmender Bildbestandteil kann auch bei nicht identischer Übernahme in Wort-/Bildmarke Verwechselungsgefahr begründen – „Golden Eagle“

EuG: Übereinstimmende Bildbestandteile können auch bei nicht identischer Übernahme in eine Wort-/Bildmarke Verwechselungsgefahr begründen – †[ ... ]


Einführung neuer Top Level Domains (TLD´s) verschoben

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Die zum 30.Mai 2011 geplante Einführung neuer TLD´s hat sich erneut verzögert. Der Entschluss neu- und unbegrenzt viele TLD´s einzuführen ist bes [ ... ]


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Aktuelle Twitter-Meldungen

Kein Anspruch auf sofortige Löschung der IP-Adressen, OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 16.6.2010

Gesetz_kleinLeitsatz von ref. iur Thomas Reiter:

Internet-Diensteanbieters sind rechtlich nicht verpflichtet, den Kunden dynamisch vergebene IP-Adressen nach Beendung der Verbindung sofort zu löschen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil (Aktenzeichen 13 U 105/07) eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt bestätigt, wonach ein Telekom-Kunde keinen Anspruch auf sofortige Löschung der IP-Adressen nach Beendigung der Verbindung hat.

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Marke "DURY" eingetragen

DPMA_SiegelZum 08.06.2010 hat das Deutsche Patent und Markenamt die Marke "DURY" für die Klassen 45, 16, 35, 36, 41, 42 eingetragen.

Die Marke umfasst damit alle für die Rechtsanwaltskanzlei DURY relevanten Waren- und Dienstleistungen.

Anlagen:
Diese Datei herunterladen (DE3020100104112.pdf)Marke DURY - Reg.-Nr.: 302010010411[Auszug aus dem Register des DPMA]60 Kb

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Update: BGH - WLAN Haftung - Filesharing -Urteil v. 12.05.2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens

Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss

(Leitsätze von RA Dury)

bgh_logoPrivatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.

Laut Pressemitteilung zu diesem Urteil sind die Abmahnkosten bei erstmaligen Filesharing-Abmahnung wegen einer angeblichen Verbreitung eines Musikstückes gem. § 97a Abs.2 UrhG auf maximal 100,00 € begrenzt.

In der Urteilsbegründung macht der BGH keine Ausführungen zur Anwendbarkeit der § 97a Abs. 2 UrhG, da diese Norm nicht rückwirkend auf den zu Grunde liegenden Sachverhalt angewendet werden kann.

 

Anlagen:
Diese Datei herunterladen (BGH_WLAN_Haftung_Urteilsbegründung.pdf)BGH Az. I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens - Urteilsbegründung[Dies ist der Volltext des Urteils des BGH zur WLAN Haftung vom 12.05.2010 - Az.: I ZR 121/08]117 Kb

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Rapid Share - One Click Hoster - OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.4.2010, Az. I-20 U 166/09 12 O 221/09 §§ 19a; 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.4.2010, Az. I-20 U 166/09 12 O 221/09 §§ 19a; 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG

rapidshare1. One-Clicke-Hoster (Sharehoster) wie Rapidshare.com oder Megaupload.com, bei denen die Nutzer Daten auf den Servern des Diensteanbieters ablegen und Dritten mittels eines Links zur Verfügung stellen können, haften weder als Täter noch als Teilnehmer von über diese Dienste begangenen Urheberrechtsverletzungen;

2. Auch eine auf Unterlassung und Beseitigung gerichtete Störerhaftung greift nicht ein. Den One-Click-Hostern stehen keine zumutbaren technischen Maßnahmen zur Verfügung, um den Upload urheberrechtlich geschützten Materials zu verhindern. Die Dateinamen ermöglichen keinen ausreichenden Rückschluss auf den Inhalt der Dateien. Die Dateien sind oft verschlüsselt und passwortgeschützt.

3. Das Geschäftsmodell von One-Click-Hostern ist legal und durch die Rechtsordnung geschützt.

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AG Frankfurt a.M. - Az 30 C 2353 / 09-75 - § 97 a Abs.2 UrhG - 100 € Kostendeckelung bei Download eines Musikalbums

Amtsgericht Frankfurt am Main - Az 30 C 2353 / 09-75, Urteil vom 01.02.2010) rechtskräftig:

Leitsätze von RA Dury LL.M.:

logo_filesharing1. Das erstmalige Anbieten eines Musikalbums in einer Internettauschbörse ist als Fall des § 97a Abs. 2 UrhG einzuordnen, es liegt ein einfach gelagerter Fall einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs vor.

2. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung sind daher lediglich i.H.v. 100,00 € begründet.

3. Die Rechtslage bei Filesharing-Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen wird durch die Einführung des eigenständigen Auskunftsanspruches in § 101 Abs. 2 UrhG derart vereinfacht, dass die Rechtsvertreter der Unterlassungsgläubiger regelmäßig auf vorgefertigte Serienanschreiben zurückgreifen können.

4. Soweit im Einzelfall Besonderheiten bestehen, mag dies gegen die Anwendbarkeit des § 97a Abs.2 UrhG sprechen.

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OLG Karlsruhe Urteil vom 14.4.2010, 6 U 46/09 - Schutzfähigkeit einer Eingabemaske (Formular) auf einer Webseite

OLG Karlsruhe Urteil vom 14.4.2010, 6 U 46/09

Gesetz_kleinLeitsätze

1. Die Gestaltung einer Bildschirmmaske ist nicht nach § 69a UrhG als Computerprogramm geschützt.

2. Eine Bildschirmmaske kann nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Schutz genießen, wenn ihre graphische Gestaltung im Vordergrund steht.

3. Auch bei Vorliegen wettbewerblicher Eigenart einer Bildschirmmaske scheidet ein Anspruch nach § 4 Nr. 9a UWG aus, wenn sowohl die klägerische Maske als auch die angegriffene, ähnliche Maske nicht isoliert vertrieben werden, sondern Bestandteil einer umfassenden Software sind, deren unterschiedliche Bezeichnung eine Herkunftstäuschung ausschließt. Für die Frage der Eignung zur Herkunftstäuschung kommt es dabei auf die Verkehrskreise an, die über die Beschaffung der Software entscheiden.

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Modifizierte Unterlassungserklärung Muster

MUSTER UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG

Die nachfolgende Muster-Unterlassungserklärung steht zum freien Download zur Verfügung. Sie können sich hier die Word-Datei herunterladen und die mod. UE an die Abmahnkanzlei absenden.

Dieses Muster sollte nur mit ausreichenden Kenntnissen im Bereich der Filesharing-Abmahnungen verwendet werden.

Wir raten dazu, dass Sie unser Angebot nutzen und bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung bzgl. Ihrer Filesharing-Abmahnung anfordern.

Sollten Sie es vorziehen alleine vorzugehen, empfehlen wir dringend, unsere Abmahnkompendium intensiv zu studieren.

Anlagen:
Diese Datei herunterladen (Muster-Unterlassungserklärung_inkl_Anschreiben.doc)Muster-Unterlassungserklärung_inkl_Anschreiben.doc[Muster Unterlassungserklärung inkl. Anschreiben]28 Kb

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EuG: Übereinstimmender Bildbestandteil kann auch bei nicht identischer Übernahme in Wort-/Bildmarke Verwechselungsgefahr begründen – „Golden Eagle“

EuG: Übereinstimmende Bildbestandteile können auch bei nicht identischer Übernahme in eine Wort-/Bildmarke Verwechselungsgefahr begründen – „Golden Eagle“

1. Auch eine nicht identische Übernahme eines Bildzeichens in einer Wort-/Bildmarke kann Verwechslungsgefahr begründen, wenn dem graphischen Bestandteil (Bildzeichen) eine selbstständig kennzeichnende Stellung zukommt.

2. Für das Vorliegen von Verwechslungsgefahr bei der Übernahme einer prioritätsälterer graphischer Bestandteile ist entscheidend wie stark die Kennzeichnungskraft des älteren graphischen Bestandteils ist.

EuG, Urteil vom 25.03.2010 - T-5/08, T-6/08, T-7/08 (HABM)

 

 

Update: Rapidshare Abmahnung

rapidsharelogo_filesharing

UPDATE Oktober 2010:

Bislang sind keine weitere Abmahnung von Waldorf oder anderen Kanzleien wg. angeblichen Urheberrechtsverletzungen über Rapidshare bekannt geworden. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei der Meldung von Ende März 2010 um eine Falschmeldung (FAKE) handelt.

 


 

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OLG Hamburg: Az-: 5 W 17/10 - Rechtsverletzung durch Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens in URL

Gesetz_klein

HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT

BESCHLUSS vom 02.03.2010

Az. 5 W 17/10

(Leitsätze RA Dury)

1. Es stellt bereits eine kennzeichenmäßige Benutzung da, wenn der Betreiber einer Internetseite im für den Benutzer nicht ohne weiteres sichtbaren HTML-Text einer Internetseite ein fremdes Kenzeichen als Suchwort verwendet, um auf diese Weise die Trefferhäufigkeit seines Internetauftritts zu erhöhen (Metatag)

2. Erst recht liegt durch die Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens in einer URL eine kennzeichenmäßige Benutzung vor, es sei denn die URL besitzt keinen Aussagegehalt. Dies ist aber bei der vollständigen Wiedergabe eines Unternehmenskennzeichens nicht der Fall.

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