Blog-Artikel

BGH: E-Mail-Werbung II

article thumbnail

§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG; §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen re [ ... ]


IT-Sicherheit

article thumbnail

PCs, Netzwerke, Server und computergesteuerte Fertigungsmaschinen und natürlich auch das Internet sind aus der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzud [ ... ]


weitere Artikel

Aktuelle Twitter-Meldungen

Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. - Fachanwalt für IT-Recht, Master of Law and Informatics

Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M. hat sich auf Grund eines  frühzeitig erkannten, stetig steigenden Beratungsbedarfs auf die rechtliche Beratung in Fragen des Informationstechnologierechts (IT-Recht) spezialisiert. Insbesondere IT-Firmen schätzen seine von technischem Sachverstand geprägte Herangehensweise.

Während seines Studiums in Trier und Stockholm (Schweden) arbeitete er als Systemadministrator und Webdesigner. Nach seinem Referendariat im Landgerichtsbezirk Trier wechselte er an die Universität Stockholm/Schweden und absolvierte dort den internationalen Masterstudiengang der Rechtsinformatik und erlangte den Titel "Master of Law and Informatics" (LL.M. IT-Recht).

Im Jahr 2007 schloss er erfolgreich den Fachanwaltskurs IT-Recht der deutschen Anwaltsakademie in Frankfurt ab. Den Titel "Fachanwalt für IT-Recht" erwarb er im Jahr 2011.

In den letzten Jahren arbeitete er in führenden Wirtschaftskanzleien der Region im Bereich des IT-Rechts und des Markenrechts.

Zur wachsenden Rolle des IT-Rechts und des Geistigen Eigentumes meint Rechtsanwalt Dury LL.M.:

Unser Leben wird immer stärker von Computern und fortschreitender Vernetzung von Informationen bestimmt. Der Einsatz von Computern und die Nutzung des Internets werden daher auch immer wichtiger für das Geschäftsleben. Damit steigen auch die Abhängigkeiten der Unternehmen von der IT.

Technische Fragen haben dadurch immer häufiger Einfluss auf die rechtliche Beurteilung der Sachverhalte mit denen sich meine Mandanten konfrontiert sehen.

Die rechtliche Beratung in diesen Fragen kann  daher nach meiner Überzeugung nicht mehr ohne technischen Sachverstand erfolgen. Insbesondere Unternehmen der IT-Branche benötigen Berater, die die Sachverhalte bzw. die Dienstleistungen und Produkte ihrer Mandanten verstehen. Man muss als Berater die Techniksprache der Mandanten sprechen, sonst berät man am Fall vorbei.

Aber auch abseits der IT-Branche spielt das IT-Recht eine zunehmend wichtige Rolle, denn die Geschäftsprozesse  aller erfolgreichen Unternehmen hängen zunehmend von der IT ab, unabhängig davon, in welcher Branche sich das Unternehmen bewegt. Unternehmen, die ohne konkrete vertragliche Festlegungen in IT-Projekte hineinstolpern habe ich schon oft erlebt. Konkrete Leistungsbeschreibungen und ein praxistauglicher Vertragsrahmen für die erfolgreiche Umsetzung eines IT-Projektes sparen aber Zeit, Geld und Nerven.

Gerade bei der außergerichtlichen Beratung in laufenden Geschäftsbeziehungen, wie z.B. dem IT-Projektmanagement oder der Gestaltung von Verträgen und AGB ist es  also notwendig, dass die Rechtsberater die bestehenden technischen Zusammenhänge verstehen.

Aber auch abseits des IT-Rechts hat der Wandel unserer Gesellschaft zu einer Informations- und Wissensgesellschaft steigenden Einfluss  auf den geschäftlichen Erfolg der Unternehmen. Immer öfters entscheidet der Informations- und Know-How-Vorsprung über  den wirtschaftlichen Erfolg. Der Schutz des Geistigen Eigentums der Unternehmen durch Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Patente und auch Urheberrechte gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Durch meine mehrjährige Tätigkeit in führenden Wirtschaftskanzleien der Region und mein umfassendes technisches Know-How ist es mir möglich, meine Mandanten praxisgerecht zu beraten und spezialisierte Rechtsdienstleistungen auf hohem Niveau anzubieten.

Als Mitglied der deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) und der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltsverein (DAVIT) bilde ich mich ständig fort und bin stets über die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung und in der Gesetzgebung informiert.

Falls Sie meine Dienstleistungen benötigen, können Sie mich einfach unter der kostenfreien Service-Nummer 0800 101 44 63 erreichen oder schreiben Sie mir eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .


Mitgliedschaften:

  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI)
  • Deutscher Anwaltsverein - Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (DAVIT)
  • ITechLaw (www.itechlaw.org)
  • Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR)
  • Deutsche Initiative junger Schiedsrichter (DIS40)
  • dotSaarland e.V. (www.dotSaarland.de)

 


Bisherige Tätigkeit:
  • Rechtsanwaltskanzlei DURY
  • Rechtsanwalt / Kanzlei WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft, Saarbrücken
  • Rechtsanwalt / Kanzlei Dr. Dornbach, Moesta und Partner, Koblenz
  • Masterstudiengang Recht und Informatik / Universität Stockholm
  • Referendariat LG-Bezirk Trier
  • Studium der Rechtswissenschaft / Universität Trier

 


Ihr Ansprechpartner:

MD-freigestellt

Marcus Dury LL.M. 

Fachanwalt für IT-Recht - Rechtsanwalt

Tel. 0681-94005430

Fax 0681-940054333

mdury@dury.de

xingxing

WSC

website-check.de ist ein Service der Rechtsanwaltskanzlei DURY

Kostenfreie Hotline: 0800-101 44 63