Modifizierte Unterlassungserklärung Muster
MUSTER UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
Die nachfolgende Muster-Unterlassungserklärung steht zum freien Download zur Verfügung. Sie können sich hier die Word-Datei herunterladen und die mod. UE an die Abmahnkanzlei absenden.
Dieses Muster sollte nur mit ausreichenden Kenntnissen im Bereich der Filesharing-Abmahnungen verwendet werden.
Wir raten dazu, dass Sie unser Angebot nutzen und bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung bzgl. Ihrer Filesharing-Abmahnung anfordern.
Sollten Sie es vorziehen alleine vorzugehen, empfehlen wir dringend, unsere Abmahnkompendium intensiv zu studieren.
MUSTER UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG*
Ihr Zeichen:
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
[Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Wohnort]
- Schuldner -
verpflichtet sich gegenüber
[Unterlassungsgläubiger bezeichnen]
- Gläubiger –
vertreten durch: [Rechtsanwaltskanzlei einsetzen, die die Abmahnung verfasst hat]
es - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden, an den Gläubiger zu zahlenden und von diesem festzusetzenden, angemessenen Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Einzelfall von einem zuständigen Gericht auf Wunsch des Schuldners überprüft werden kann, zu unterlassen, das Werkstück:
[konkreten Namen des Werkstücks einfügen, das hochgeladen worden sein soll - immer auch Werkart benennen (Musikwerk bzw. Tonaufnahme, Filmwerk, etc.) ]
ganz oder in Teilen im lnternet oder auf sonstige Weise öffentlich zugänglich zu machen oder zugänglich machen zu lassen oder über dezentrale Computernetzwerke (sog. Filesharing-Netzwerke bzw. Tauschbörsen) zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, ohne dazu berechtigt zu sein.
Ort, Datum
_________________________________
[Unterschriftenfeld Vorname Nachname]
*Achtung!: Dieses Muster sollte nur mit ausreichenden Kenntnissen im Bereich der Filesharing-Abmahnungen verwendet werden. Wir raten dazu, unser nachfolgendes Angebot auf kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu nutzen oder sich durch Lektüre unseres Abmahnkompendiums ausreichend zu informieren.
| Schritt 1 | Schritt 2 | Schritt 3 | Schritt 4 | ||||
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| Eingabe Ihrer Daten, Abmahnung zum Upload auswählen |
Abmahnung zu uns uploaden (als Bild oder PDF) |
Durchsicht der Abmahnung |
Rückruf und kostenfreie Ersteinschätzung |
Sie haben Fragen zur Abgabe einer mod. UE? Ihnen liegt eine Filesharing Abmahnung eines Rechtsanwalts vor und Sie benötigen rechtliche Unterstützung? Dann kontaktieren Sie uns einfach! Wir helfen Ihnen schnell und bundesweit. Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0800 1014463 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .
Erläuterungen zur Anwendung der Muster-Unterlassungserklärung:
Wieso erhalte ich eine Abmahnung und wieso wurde meine Adresse ermittelt ?
Massenhafte Filesharing-Abmahnungen sind kein neues Phänomen. Auch wenn die Verbände der Rechteinhaber mittlerweile die Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" gestoppt haben, werden immer noch täglich hunderte von Abmahnungen durch die einschlägig bekannten Abmahnkanzleien (Rasch Rechtsanwälte, Waldorf Rechtsanwälte, Sasse & Partner, C-S-R Rechtsanwälte, etc.) versendet.
Die Empfänger der Abmahnungen sind stets die Anschlussinhaber, die oftmals überhaupt keine Kenntnis von irgendwelchen Urheberrechtsverletzungen haben, die angeblich über ihren Internetanschluss begangen worden sind. Den Anschlussinhaber trifft es, weil dessen Postadresse über § 101 Abs.9 UrhG bei den Telefon- und Internetanbietern ermittel werden kann.
Bei einer Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung bei der Teilnahme an einer Internettauschbörse (Filesharung-Netzwerk, peer-to-peer-Netzwerk, P2P-Netzwerk) können spezialisierte Überwachungsfirmen die IP-Adresse des eigenen Rechners ermitteln. Nach Erhalt der IP-Adresse machen die Abmahnkanzleien bei dem örtlichen zuständigen Gericht einen Auskunftsanspruch gegen die Telekommunikationsdiensteanbieter (Deutsche Telekom, O2, etc.) geltend und erhalten so die Adresse und den bürgerlichen Namen des Anschlussinhabers.
Wieso hafte ich als Anschlussinhaber ?
Bei einer Urheberrechtsverletzung in einem Filesharing-Netzwerk ist es in den meisten Fällen nicht sinnvoll, sich gegen den angeblichen Unterlassungsanspruch des Abmahners (Unterlassungsgläubigers) zu verteidigen. Die Streitwerte sind regelmäßig sehr hoch (zwischen 10.000,00 € und 30.000,00 € pro Werkstück) und der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner bisherigen Rechtsprechung stets die Haftung des Anschlussinhabers für die über seinen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen bejaht (sog. Störerhaftung).
Vereinfacht gesagt ist der BGH der Ansicht, dass jeder dafür zu sorgen hat, dass der eigene Internetanschluss nicht von Familienangehörigen oder Dritten zur Begehung von Rechtsverletzungen missbraucht wird. Es sind zumindest alle zumutbaren technischen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Wichtig ist jedoch, dass sich die Haftung des Anschlussinhabers auf den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch beschränkt. Schadensersatzansprüche bestehen nur gegenüber dem tatsächlichen Rechtsverletzer, dies übersehen viele nicht spezialisierte Kollegen immer wieder und lassen sich auf irgendwelche Verhandlungen zu einem angeblichen Schadensersatzanspruch ein.
Wie gebe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung ab ?
Wir raten unseren Mandanten nach Erhalt einer Abmahnung stets fristgerecht eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung (auch mod. UE oder mod. UVE genannt) abzugeben, um den ggf. bestehenden Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zu erfüllen. Sinn und Zweck der mod. UE ist es, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Die Wiederholungsgefahr ist zwingende Voraussetzung des Unterlassungsanspruches der Gegenseite.
Bei der Formulierung der modifizierten Unterlassungserklärung kommt es auf viele juristische Feinheiten an. Im Internet finden sich außre unserer mod. UE auch noch einige weitere brauchbare Vorlagen, die jedoch stets auf die Umstände des Einzelfalles angepasst werden sollten.
Wie bereits erläutert, haftet nur der Rechtsverletzer selbst auf Schadensersatz. Allerdings hat auch der Anschlussinhaber aus der sogenannten Rechtsfigur der "Geschäftsführung ohne Auftrag" die tatsächlichen Kosten des Abmahners für die Beauftragung der Abmahnkanzlei zu ersetzen.
Auch nach Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung wird sich die Gegenseite daher in der Regel an Sie wenden und Sie zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages auffordern. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Einschaltung eines auf das IT- und Urheberrecht spezialisierten Kanzlei je nach Höhe der Forderung zu einem erheblich geringeren Rücklauf von Forderungsschreiben führt, d.h. die Wahrscheinlichkeit weiterer Forderungsschreiben sinkt durch die Einschaltung eines Anwalts.
Eine Klage auf Zahlung der Anwaltskosten lohnt sich für die Gegenseite erst bei krassen Fällen, etwa weil mehrere Filmwerke Gegenstand der Abmahnung sind und die Anwaltskosten oberhalb von 1.500,00 € liegen.
Die Rechtslage bei einem solchen Verfahren ist in weiten Teilen noch ungeklärt und uneinheitlich. Auch aus diesem Grund sind die Abmahnkanzleien nicht sehr klagefreudig, sobald eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde.
Bitte beachten Sie, dass es immer sinnvoll ist, der Abmahnkanzlei so wenig Informationen über den Sachverhalt wie möglich zu geben! Nutzen Sie daher auch unser Muster-Begleitschreiben.
Wenn Sie mit uns über Ihre Abmahnung sprechen möchten, können Sie Ihre Abmahnung gerne zu uns hochladen, wir rufen Sie dann zeitnah zurück. Dieser Service kostet Sie nichts. DURY regelt das !
In dringenden Fällen (Fristablauf am selben Tag) können Sie uns auch unter unserer kostenlosen Service-Rufnummer: 0800 101 44 63 erreichen.





