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LG: Hamburg: Kennzeichnungskraft und Verwechslungsgefahr zweier zusammengesetzter Wortzeichen

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§ 14 II Nr. 2 MarkenG

1. Die Wortmarke „folioCar” verfügt für die Waren/Dienstleistungen: „Folien aus Kunststoff, außer für Verpac [ ... ]


BGH: Vergütungsanspruch der GEMA bei (Nutzung von Musik für Werbezwecke)

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§ 31 V UrhG   Die GEMA ist auf Grund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht be [ ... ]


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Markenüberwachung und Markenanmeldung

© RainerSturm / PIXELIODie Erfahrung aus der täglichen Praxis zeigt, dass jeder Markenanmeldung auch eine Markenüberwachung folgen sollte.

Die Markenüberwachung dient dazu, frühzeitig über die Anmeldung von ähnlichen Marken Kenntnis zu erlangen. Ohne eine Überwachung der eigenen Marke wird man meist erst von der Existenz von verwässernden, ähnlichen Marken erfahren, wenn die Konkurrenz sich bereits derart stark am Markt etabliert hat, dass die eigene Marke ins Hintertreffen zu geraten droht.

Wenn Ihre Kunden den eigenen Markenbegriff bereits mit der Konkurrenz assoziieren ist es schon fast zu spät. Die jüngere Marke hat sich dann am Markt auf Kosten der alten Marke positioniert und etabliert. Die Verteidigung der eigenen Marke gestaltet sich dann äußerst schwierig und auch kostenintensiv. Es bleibt nur noch der Weg der Löschungsklage. Der kostenkünstige Weg des Widerspruchs ist nach dem Ende der Widerspruchsfrist ausgeschlossen.

Zudem schwindet mit zunehmender Benutzungsdauer auch die Bereitschaft aller Beteiligten, die eigene Corporate Identity umzustellen, immerhin haben sich alle Kunden über eine lange Zeit an die Marke gewöhnt.

Für die Markenüberwachung exisitieren verschiedene Dienstleister, die die relevanten Markenregister systematisch und permanent beobachten und mögliche Kollisionsmarken durch sog. Kollisionshinweise melden.

Die Kollisionshinweise sind meist sehr weitgehend, so dass sie in jedem Fall von einem kompetenten Anwalt auf wirklich relevante Hinweise gefiltert werden müssen.

Zu beachten ist im Rahmen der Markeneintragung und -überachung, dass die Register immer enger werden, weil jährlich ein erheblicher Zuwachs an Marken zu verzeichnen ist. Allein in  Deutschland werden jedes Jahr im Schnitt knapp 70.000 neue Marken angemeldet. Somit ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass neu angemeldete Marken gegen Schutzrechte anderer bereits registrierter und damit prioritätsälterer Marken verstoßen. Das DPMA prüft bei der Eintragung übrigens nicht, ob  bereits gleiche oder ähnliche Marken anderer Markeninhaber in gleichen oder ähnlichen Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen sind (relative Schutzhindernisse). Geprüft werden alleine absolute Schutzhindernisse, also die Eintragungsfähigkeit an sich.

Gegen ähnliche Marken sollte sich jeder Markeninhaber wehren, denn die bewusste anlehnende Nachahmung und auch die unbewusste Ähnlichkeit führt zur letztlich zur Verwässerung der eigenen Marke und zu Verwechselungen durch die Kunden. Im Ergebnis kann dies das eigene Geschäft ernsthaft untergraben.

Gegenstand der Markenüberwachung ist immer die Marke in ihrer registrierten Form. Bei Wortmarken sind dies der oder die Wortbestandteil(e) bzw. Silben, bei Wort-Bild-Marken entsprechend die Wort- und Bildbestandteile und bei Bildmarken die Grafik bzw. die bildliche Darstellung.

Die Markenüberachung sollte alle  Register erfassen, in denen sie angemeldet. Zudem lässt sich die Überwachung noch auf die relevanten Waren- und Dienstleistungsklassen beschränken.

Die Kosten einer Markenüberwachung orientieren sich im Regelfall an der Anzahl der Kollisionshinweise pro Monat. Daher bietet es sich an, zunächst einmal eine kostenlose halbjährige Probeüberwachung zu schalten, um besser abschätzen zu können, mit welchen Gesamtkosten (Überwachungsdienst + Anwalt) zu rechnen ist.

Creative Comons.svg (verwendete Quelle: Wikipedia.org)

Ihr Ansprechpartner:

MD-freigestellt

Marcus Dury LL.M. 

Fachanwalt für IT-Recht - Rechtsanwalt

Tel. 0681-94005430

Fax 0681-940054333

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