Arbeitnehmererfindungsrecht

DURY berät Sie in allen Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts. Immer mehr Unternehmen setzen auf den Erfindungsreichtum ihrer Mitarbeiter. Im Wettbewerb ist es daher unerlässlich, dass Sie diese Ressource optimal nutzen.

Das Arbeitnehmererfindungsrecht regelt, wer die Diensterfindungen, Freierfindungen und technischen Verbesserungsvorschläge der Arbeitnehmer verwerten darf, und ob dem Arbeitnehmer dafür eine Vergütung zu zahlen ist. Die gesetzlichen Regelungen zu Patent- oder gebrauchsmusterfähigen Erfindungen der Arbeitnehmer sind im Arbeitnehmererfindungsgesetz geregelt.

Seit der Neuregelung im Jahr 2009 durch das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts hat es einige Veränderungen gegeben. Die wichtigste Neuerung betrifft die Frage der Inanspruchnahme von Diensterfindungen. Musste bisher der Arbeitgeber eine vom Arbeitnehmer gemeldete Erfindung innerhalb von 4 Monaten durch eine Erklärung in Anspruch nehmen, gilt diese nun als erklärt, wenn der Arbeitgeber die Diensterfindung nicht vor dem Ablauf von 4 Monaten freigibt.

Für Unternehmen aus der IT-Branche steigt die Relevanz der Arbeitnehmererfindungen, denn die Tür zur Patentierung von Software wurde erst jüngst vom Bundesgerichtshof weit aufgestoßen. IT-Unternehmen sollten die Entwicklung daher genau verfolgen. DURY steht Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.

Ihre Mitarbeiter sprühen vor Ideen? Sie wissen nicht, wie Sie die Erfindungen rechtssicher und fair einsetzen können? Haben Sie schon Regelungen getroffen, die Sie der neuen Gesetzeslage anpassen wollen?

Wir helfen Ihnen dabei, die Interessen Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter auszugleichen und so ein kreatives Klima für Ihren Erfolg zu schaffen. DURY regelt das !
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Marcus Dury LL.M. 

Fachanwalt für IT-Recht - Rechtsanwalt

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